Deutschland/Kommunen/Finanzen/Bundesverfassungsgericht (ots) –

Halle. Im Finanzstreit um die sogenannte Kreisumlage ziehen Sachsen-Anhalts Landkreise vor das Bundesverfassungsgericht. Das sagte der Geschäftsführer des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Heinz-Lothar Theel, der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Montagausgabe). Demnach wollen der Kreis Mansfeld-Südharz und der Salzlandkreis als Kläger auftreten, die restlichen neun Kreise sagen ihre Unterstützung zu. „Das tragen wir gemeinsam“, kündigte Theel an. Die Gerichtskosten würden solidarisch aufgeteilt.

Bei der sogenannten Kreisumlage geht es um Geld, dass die Landkreise von den untergeordneten Städten und Gemeinden einkassieren. Kreise haben keine eigenen Steuereinnahmen, brauchen aber Geld für eigene Aufgaben wie die Schülerbeförderung und örtliche Jugendhilfe. Für finanzielle Unsicherheit hatte im Dezember 2023 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Magdeburg gesorgt: Das Gericht hatte entschieden, dass der Landkreis Mansfeld-Südharz über Jahre hinweg zu viel Geld von seinen Städten und Gemeinden einkassiert hatte. Der Kreis muss eine Millionensumme zurückzahlen und rechnet aktuell mit einem erheblichen Haushaltsdefizit. Ein Lösung auf politischer Ebene gibt es bisher nicht für das Problem.

Der Landrat in Mansfeld-Südharz, André Schröder (CDU), sagte der MZ mit Blick auf die geplante Verfassungsklage: „Wir suchen keinen Schuldigen, wir suchen einen Schiedsrichter.“ Immer mehr Landkreise in Sachsen-Anhalt müssten aufgrund der Lage dauerhaft Schulden aufnehmen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. „Wenn das so ist, kann im System etwas nicht stimmen“, sagte Schröder.

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