Berlin (ots) –

Darf der streng geschützte Fischotter ab sofort in Bayern abgeschossen werden? Diese Frage klärt der Verwaltungsgerichtshof in München im Verfahren gegen die Bayerische Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit dem Bund Naturschutz Bayern sowie die Aktion Fischotterschutz. Nach dem Abschuss-Stopp in letzter Minute im Eilverfahren Ende November 2023 gehen die Verfahren nun in die Hauptverhandlung.

DUH und Bund Naturschutz Bayern bewerten den Abschuss-Erlass als unvereinbar mit nationalem und europäischem Artenschutzrecht. Anstatt rechtswidriger Verordnungen und „Politik mit der Flinte“ fordern die Organisationen eine naturnahe Teichwirtschaft und den Schutz des Fischotters.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner wird ab 12.30 Uhr vor Ort in München sein und für Fragen und Interviews zur Verfügung stehen. Für Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich gern an presse@duh.de.

Matthias Walter

Pressesprecher

Datum:

Montag, 29. April 2024, Beginn der Verhandlung um 13.30 Uhr

Ort:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Ludwigstraße 23, 80539 München

Teilnehmende:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH

0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Pressekontakt:

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.x.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe, www.tiktok.com/@umwelthilfe, www.bsky.app/profile/umwelthilfe.bsky.social

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V. übermittelt durch news aktuell

Quelle: Presseportal