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Trumps KI-Executive-Order: Von 90 auf 30 Tage — und alles freiwillig

Von 90 auf 30 Tage, und das freiwillig: Trumps Executive Order zur KI-Aufsicht wurde nach Industrie-Lobby deutlich abgeschwächt — während Europa mit dem AI Act verbindliche Anforderungen durchsetzt.

Symbolbild: Künstliche Intelligenz und staatliche Regulierungspolitik

Am 2. Juni 2026 unterzeichnete Donald Trump einen Executive Order zur KI-Aufsicht — deutlich kleiner als ursprünglich geplant. Der erste Entwurf hatte eine 90-tägige Überprüfungsfrist für neue KI-Modelle vor der öffentlichen Freigabe vorgesehen. Was nach dem Industrie-Lobby übrig blieb: 30 Tage, auf freiwilliger Basis, und eine ausdrückliche Klausel, dass der Erlass keinerlei behördliche Pflichtlizenzierung oder Vorabgenehmigung für KI-Modelle begründet.

Was der Erlass tatsächlich vorschreibt

KI-Unternehmen sollen ihre leistungsfähigsten Modelle freiwillig 30 Tage vor der öffentlichen Freigabe zur Regierungsüberprüfung einreichen. Parallel soll das Office of the National Cyber Director einen Prozess entwickeln, über den per KI entdeckte Schwachstellen in kritischer Infrastruktur vorab an betroffene Betreiber weitergegeben werden — noch vor der öffentlichen Bekanntgabe. Das Justizministerium soll KI-gestützte Cyberkriminalität zur Durchsetzungspriorität erklären.

Das ist der substanzielle Teil des Erlasses. Der Rest besteht im Wesentlichen aus dem, was ausdrücklich NICHT drinsteht: keine Pflichtmeldungen, keine Vorgenehmigungen, kein Lizenz-Regime. Damit bleibt der Erlass weit hinter dem, was eine echte Regulierung wäre — und weit hinter dem, womit die Branche gerechnet hatte.

Wer den Entwurf abgeschwächt hat

Die Unterzeichnung war ursprünglich für den 21. Mai 2026 geplant und wurde nach Industrieprotesten verschoben. Federführend war David Sacks, Risikokapitalgeber und ehemaliger KI-Beauftragter des Weißen Hauses. Trumps öffentliche Begründung für die Abschwächung: Er wolle US-Firmen nicht im Wettbewerb mit China behindern. Das ist das vertraute Argument aus der US-KI-Debatte — kaum eine Regulierungsdiskussion kommt ohne es aus.

Kritik kam von Samir Jain, Vizepräsident für Policy beim Center for Democracy and Technology: Dem Verfahren fehle Transparenz, was politischen Missbrauch bei der Überprüfung nicht ausschließe. Die Behörde könnte so theoretisch willkürlich darüber entscheiden, wann und ob ein Modell freigegeben wird — auch wenn der Erlass das formal ausschließt.

Was das für die deutsche IT-Branche bedeutet

Für meine Kunden im KMU-Segment direkt: wenig Unmittelbares. Aber das Bild, das dieser Erlass zeichnet, ist für alle relevant, die KI-Werkzeuge aus den USA einsetzen — und das sind inzwischen die meisten. Während europäische Unternehmen unter dem EU AI Act verbindliche Anforderungen und Compliance-Aufwand haben, können US-Anbieter ihre Modelle unter minimaler Bundesaufsicht ausliefern. Daran ändert der 30-Tage-Freiwilligmodus nichts grundsätzlich.

Das schafft eine regulatorische Asymmetrie, die in Europa zunehmend diskutiert wird: europäische Anbieter mit mehr Aufwand, amerikanische mit mehr Tempo. Der Erlass zeigt, dass Washington KI-Regulierung als Wettbewerbsfrage begreift — und Europa als regulatorischen Gegner, nicht als Vorbild.

◆ Über den Autor

Alexander Baumgärtner

Seit über 20 Jahren in der IT — mit allem, was dazugehört: abgestürzten Servern um zwei Uhr nachts, Migrationen, die laut Plan eine Stunde dauern sollten, und Kunden, die "schnell mal" eine neue Software brauchen. Hauptberuflich führe ich die ProMedia24, eine kleine IT-Firma in Wallenhorst bei Osnabrück. Auf Blogspan.net schreibe ich über IT-Themen, die mich interessieren oder wo ich glaube, dass jemand genauer hinschauen sollte: Server, Cloud, Sicherheit, KI, Hardware, gelegentlich auch Foto-Equipment oder Smarthome — wenn es technisch genug ist, landet es hier.Schreibstil: lieber konkret als geschwurbelt, gerne auch mal kritisch.