Künstliche Intelligenz 2 Min. Lesezeit

Suno verdoppelt Bewertung auf 5,4 Milliarden — Urheberrechtsstreit mit Universal und Sony läuft trotzdem weiter

Das KI-Musik-Startup Suno hat in sieben Monaten seine Bewertung auf 5,4 Milliarden Dollar verdoppelt und 400 Millionen Dollar eingesammelt. Universal Music Group und Sony Music Entertainment klagen dennoch weiter — wegen unerlaubter Nutzung geschützter Aufnahmen als Trainingsdaten.

Suno-Ankündigungsgrafik zur Series-D-Finanzierungsrunde: 400 Millionen Dollar bei 5,4 Milliarden Dollar Bewertung
Bild: Suno

Ich habe Suno vor einigen Monaten ausprobiert — als Hintergrundmusik für eine Kunden-Präsentation, die schnell fertig sein musste. Das Ergebnis war in Sekunden da und brauchbar. Was ich dabei nicht weiter nachgedacht habe: Woher hat das Modell gelernt, wie Musik klingt? Diese Frage beschäftigt gerade die US-Gerichte — während Investoren gerade 400 Millionen Dollar in das Unternehmen gepumpt haben.

400 Millionen Dollar und eine Bewertung, die sich in sieben Monaten verdoppelt hat

Von 2,7 auf 5,4 Milliarden Dollar — die Bewertung hat sich in sieben Monaten exakt verdoppelt. Die Series-D-Runde wurde von Bond Capital angeführt, mit dabei sind IVP, Forerunner, Union Square Ventures, Lightspeed und Menlo Ventures. Das Unternehmen plant, bis Jahresende auf rund 200 Mitarbeiter zu wachsen — derzeit sind es rund 120. Jahresumsatzziel: 300 Millionen Dollar. Nutzerbasis: über zwei Millionen Abonnenten.

Investoren setzen also darauf, dass KI-generierte Musik ein Massenmarkt wird — trotz des laufenden Verfahrens. Das hat einen Grund: Warner Music Group hat sich bereits im November 2025 auf einen Lizenzvertrag mit Suno geeinigt. Das zeigt, dass Teile der Musikindustrie bereit sind, die Frage über Lizenzen zu lösen statt über Gerichte.

Universal und Sony: Millionen geschützter Aufnahmen, kein Vertrag

Universal Music Group und Sony Music Entertainment werfen Suno vor, „Millionen“ urheberrechtlich geschützter Aufnahmen ohne Lizenz zum Training ihrer KI-Modelle verwendet zu haben. Das Verfahren läuft vor einem US-Bundesgericht in Massachusetts.

Sunos Verteidigungslinie ist aufschlussreich: Das Unternehmen beantragte, die genaue Größe der Trainingsdaten unter Verschluss zu halten — mit dem Argument, eine Offenlegung würde Wettbewerbern ermöglichen, den Entwicklungsansatz nachzuvollziehen. Suno will also sein eigenes geistiges Eigentum schützen, während es beschuldigt wird, fremdes verletzt zu haben. Das ist ein klares Spannungsfeld, das die Gerichte noch einige Jahre beschäftigen wird.

Das Warner-Precedenz deutet auf den wahrscheinlichsten Ausgang hin: Lizenzverhandlungen statt Grundsatzurteil. Universal und Sony nutzen das laufende Verfahren als Hebel — so wie es die Musikindustrie vor zwanzig Jahren bei Streaming-Diensten auch gemacht hat. Suno wird zahlen; die Frage ist nur wie viel und zu welchen Konditionen.

Für den KI-Musik-Sektor bleibt das Muster dasselbe, das man aus anderen Disruptionszyklen kennt: erst entwickeln, dann die Rechtsfragen klären — mit dem frischen Kapital als Puffer. Aus Investor-Perspektive ist das rational. Aus Sicht der Urheber, deren Aufnahmen das Training ermöglicht haben, ist es eine andere Rechnung.

◆ Über den Autor

Alexander Baumgärtner

Seit über 20 Jahren in der IT — mit allem, was dazugehört: abgestürzten Servern um zwei Uhr nachts, Migrationen, die laut Plan eine Stunde dauern sollten, und Kunden, die "schnell mal" eine neue Software brauchen. Hauptberuflich führe ich die ProMedia24, eine kleine IT-Firma in Wallenhorst bei Osnabrück. Auf Blogspan.net schreibe ich über IT-Themen, die mich interessieren oder wo ich glaube, dass jemand genauer hinschauen sollte: Server, Cloud, Sicherheit, KI, Hardware, gelegentlich auch Foto-Equipment oder Smarthome — wenn es technisch genug ist, landet es hier. Schreibstil: lieber konkret als geschwurbelt, gerne auch mal kritisch.