Weilar (ots) – Am 19.03.2021 gegen 11:20 Uhr wurde während der Streifentätigkeit durch Beamte in Weilar in der Unterstraße der 56jährige Fahrzeugführer eines Mofas festgestellt, der dieses im öffentlichen Straßenverkehr führte, obwohl für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss nun mit einer Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

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