Chemnitz (ots) –

Am 3. Februar 2022 um 02:30 Uhr wurde ein Fahrzeug durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in der Ortslage Großolbersdorf einer Kontrolle unterzogen.
Die fahndungsmäßige Überprüfung des Fahrers ergab, dass gegen den 44- Jährigen ukrainischen Staatsangehörigen ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)
vorlag.
Er war wegen Einschleusens von Ausländern zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1780,00 EUR + 77,50 EUR Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 89 Tagen verurteilt worden.

Da er die offene Geldstrafe begleichen konnte, wurde ihm die Weiterreise gestattet.

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