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KI-Training mit echten Steuerdaten: Was das Jahressteuergesetz 2026 plant

Das Bundesfinanzministerium will echte Bürgerdaten für KI-Training freigeben: §29c AO soll den Zweckbindungskonflikt lösen — mit Löschfrist, aber offenen Kontrollfragen.

Steuerunterlagen auf einem Schreibtisch — Symbol für Finanzamt-Digitalisierung und KI-Training mit Bürgerdaten

Das Bundesfinanzministerium hat seinen Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt — und darin steckt eine Regelung, die im Datenschutzkontext aufhorchen lässt. Finanzbehörden sollen künftig berechtigt sein, echte Steuerdaten von Bürgern und Unternehmen für das Training von KI-Modellen zu verwenden. Bislang stand der Zweckbindungsgrundsatz der DSGVO genau dem entgegen; die geplante Änderung betrifft §29c der Abgabenordnung.

Was §29c AO künftig erlauben soll

Der Entwurf erweitert §29c der Abgabenordnung ausdrücklich auf „KI-Systeme im Sinne der KI-Verordnung (EU) 2024/1689″. Personenbezogene Daten dürften damit nicht nur für klassische automatisierte Steuerverfahren genutzt werden, sondern auch für Entwicklung, Test und Anpassung von KI-Modellen — einschließlich deren laufenden Betrieb.

Die Begründung des Ministeriums ist technisch nachvollziehbar: Synthetische Testdaten liefern für moderne KI-Modelle keine ausreichende Grundlage, weil echte Steuerdaten komplexe Verknüpfungen zwischen verschiedenen Behördensystemen abbilden — eine Komplexität, die sich künstlich kaum reproduzieren lässt. Das ist in der KI-Entwicklung ein bekanntes Problem. Und trotzdem: Eine Datenschutzschranke wird hier gezielt geöffnet.

Zweckbindung gesenkt — per Gesetz

Steuerdaten werden erhoben, damit der Staat Steuern festsetzen kann. Sie als Trainingsdatensatz für KI zu verwenden ist ein klassischer Zweckbindungskonflikt: Ursprünglicher Verwendungszweck und neuer passen datenschutzrechtlich nicht zusammen. Bislang war dieser Weg deshalb — wie das Ministerium selbst einräumt — „sehr schwierig“.

Der Referentenentwurf löst das, indem er die neue Nutzung direkt ins Gesetz schreibt — juristisch ein legitimer Weg, aber im Ergebnis wird eine Datenschutzschranke gezielt abgesenkt. Wer im KMU-Umfeld DSGVO-Prozesse aufgebaut hat, kennt Zweckbindung als eine der zentralen Säulen und erklärt Kunden regelmäßig, dass Daten aus Zweck A nicht einfach für Zweck B weiterlaufen dürfen. Für Finanzbehörden soll genau das per Paragraf möglich werden.

Meine Einschätzung: Wenn das Thema Fahrt aufnimmt, werden die Fragen kommen — von Unternehmern, die Bilanzdaten beim Finanzamt einreichen, und von Arbeitnehmern, die sich fragen, ob ihre Lohnsteuerdaten inzwischen als KI-Trainingsfutter dienen. Die Reaktionen kennt man seit dem Cookie-Banner-Schock 2018: nicht immer sachlich, aber nicht immer unberechtigt.

Schutzklauseln — und was sie offen lassen

Der Entwurf enthält Sicherungen: Trainingsdaten müssen spätestens ein Jahr nach Ende der jeweiligen Maßnahme unwiderruflich gelöscht werden. Die KI soll außerdem nur als Vorprüfer fungieren, menschliche Sachbearbeiter treffen die abschließende Entscheidung. Vollautomatisierte Steuerbescheide zum Nachteil von Bürgern bleiben ausdrücklich ausgeschlossen.

Was dabei offen bleibt: eine klare Definition, was „Ende der Maßnahme“ konkret bedeutet, und wie die tatsächliche Löschung kontrolliert wird. Dazu kommt ein grundsätzlicheres Problem: Ob ein KI-Modell, das auf echten Daten trainiert wurde, diese nach formaler Löschung wirklich nicht mehr strukturell enthält, ist in der KI-Forschung offen — eine gesetzliche Löschpflicht beantwortet das noch nicht.

Weniger im Fokus, aber für Unternehmen mit Forschungsaktivitäten direkt relevant: Der Entwurf erhöht die steuerliche Forschungsförderung für KI, Halbleiter und grüne Energie von 15 auf 25 Millionen Euro pro Jahr. Was am Ende in §29c steht, entscheidet der parlamentarische Prozess — Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen werden ihn genau beobachten.

◆ Über den Autor

Alexander Baumgärtner

Seit über 20 Jahren in der IT — mit allem, was dazugehört: abgestürzten Servern um zwei Uhr nachts, Migrationen, die laut Plan eine Stunde dauern sollten, und Kunden, die "schnell mal" eine neue Software brauchen. Hauptberuflich führe ich die ProMedia24, eine kleine IT-Firma in Wallenhorst bei Osnabrück. Auf Blogspan.net schreibe ich über IT-Themen, die mich interessieren oder wo ich glaube, dass jemand genauer hinschauen sollte: Server, Cloud, Sicherheit, KI, Hardware, gelegentlich auch Foto-Equipment oder Smarthome — wenn es technisch genug ist, landet es hier. Schreibstil: lieber konkret als geschwurbelt, gerne auch mal kritisch.