May 25, 2013

RapidShare hat einen neuen Geschäftsführer: “Kurt Sidler”

IT-Experte treibt Neuausrichtung des Unternehmens voran

RapidShare LogoBaar, 2. Mai 2013 – Die RapidShare AG, führender Anbieter von Cloud Storage-Dienstleistungen, hat Kurt Sidler zum neuen Geschäftsführer ernannt. Sidler ist ausgewiesener IT- und Technologieexperte und fungierte unter anderem als Director SME bei SAP sowie als CEO von Sage Schweiz, dem Marktführer für betriebswirtschaftliche Software für KMU. Bevor er sich RapidShare anschloss, war Sidler Inhaber und Managing Partner des Schweizer Beratungsunternehmens fluris consulting. Sidler übernimmt ab sofort die operative Führung von RapidShare. „Meine primäre Aufgabe wird sein, RapidShare konsequent auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden auszurichten“, beschreibt Sidler die Zielsetzung seines Engagements. „Ich möchte ein Umfeld schaffen, das RapidShare noch stärker zu einem innovationsgetriebenen Service macht.“

Gleichzeitig wird Sidler zusammen mit der bisherigen Geschäftsführerin Alexandra Zwingli die strategische Neuausrichtung von RapidShare durch den Aufbau eines Angebots im B2B-Bereich forcieren.

Zwingli, die Verwaltungsratspräsidentin des Unternehmens bleibt, kommentiert die Personalie: „Ich freue mich sehr, dass wir Kurt Sidler für uns gewinnen konnten. Seine langjährige Führungserfahrung gepaart mit exzellenten Kenntnissen der IT-Branche und des KMU-Segments machen ihn zu einer idealen Besetzung des Geschäftsführerpostens.“

RapidShare jetzt auch auf dem iPhone

RapidShare.com jetzt auch auf dem iPhone

Cham, 23. Januar 2012 – RapidShare bietet seine Dienstleistungen ab sofort auch für das iPhone von Apple an. Mit der mobilen Applikation sind alle Dateien immer griffbereit und können von unterwegs verwaltet und versendet werden. Darüber hinaus stehen weitere Multimedia-Features zur Verfügung: Alle gängigen Musik-, Bild- und Videodateien können direkt im Programm angezeigt und abgespielt werden. Mit einem Filemanager sowie Playlists und Lesezeichen lassen sich die Dateien in der App einfach und schnell verwalten. Hochgeladene oder gespeicherte Dateien können aus der Applikation heraus an Kontakte per E-Mail versendet werden.

Zwei Versionen der Applikation sind erhältlich: Inhaber eines kostenpflichtigen RapidPro Kontos können die kostenfreie Version herunterladen, für Nutzer ohne RapidPro-Account fallen Kosten von 3,99 € an.

Alexandra Zwingli, CEO von RapidShare, sagt: „Mit der iPhone App erweitern wir unsere Dienstleistung auf den mobilen Sektor. Auch in Zukunft werden wir weiter daran arbeiten unseren Dienst im Sinne unserer Kunden weiterzuentwickeln.“

Eine mobile Applikation für das iPad befindet sich in der Entwicklung und wird in den kommenden Wochen veröffentlicht.

Links zu den Apps im iTunes App-Store:

http://itunes.apple.com/de/app/rapidshare-for-free-user/id486839911?mt=8

http://itunes.apple.com/de/app/rapidshare-with-rapidpro/id486841894?mt=8

RapidShare AG
Auf www.rapidshare.comkann jeder Internetnutzer große Datenmengen schnell, problemlos und sicher speichern und verwalten. Dank innovativer Lösungen und erstklassigem Service ist RapidShare einer der weltweit führenden Anbieter von online Speicherdienstlösungen. Millionen von Kunden nutzen täglich den Service des Unternehmens. Die RapidShare AG wurde im Jahr 2006 von Christian Schmid gegründet und hat ihren Sitz in Cham, Schweiz. Knapp 60 Mitarbeiter sind für die RapidShare AG tätig.

Computer Bild: RapidShare ist der sicherste Filehoster

RapidShare ist der sicherste Filehoster: Dieses Ergebnis hat ein ausführlicher Test von Online- Speichern in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins ComputerBild ergeben. Insgesamt standen zehn Anbieter von Online-Speichern auf dem Prüfstand. RapidShare landet als bester Filehoster auf Platz zwei. Besonders punkten kann RapidShare in den Bereichen Ausstattung und Leistung sowie Recht, Sicherheit und Service. In den Bereichen Übertragungstempo, Speichergröße und im Preis schlägt RapidShare den Testsieger Strato sogar deutlich.

Weitere Filehoster im Test sind unter anderem Megaupload, uploaded.to und share-online. Bemängelt wird hier die teilweise fehlende Verschlüsselung, die es Kriminellen leicht macht, Daten abzufangen. Ebenso sind die Datenschutzbestimmungen Ziel der Kritik, hier erlauben sich die Betreiber laut ComputerBild zu weitgehende Eingriffe.

Von den fünf getesteten Online-Festplatten kann nur Testsieger Strato RapidShare auf Platz zwei verweisen. In den Bereichen Bedienung und Recht, Sicherheit und Service bekommt die Online-Festplatte eine leicht bessere Bewertung.

Der Artikel weist darüber hinaus auf rechtliche Besonderheiten hin und hält fest: Grundsätzlich sind Filehoster legal. Die Verbreitung von Kopier- und urheberrechtlich geschützten Inhalten ist unabhängig von der Plattform verboten. Im Unterschied zu RapidShare belohnen einige Filehoster dieses Vorgehen mit Prämien und stehen deshalb unter Verdacht, die illegale Nutzung ihres Angebots zu fördern.


RapidShare AG

Auf www.rapidshare.comkann jeder Internetnutzer große Datenmengen schnell, problemlos und sicher speichern und verwalten. Dank innovativer Lösungen und erstklassigem Service ist RapidShare der weltweit führende 1-Click-Filehoster. Millionen von Kunden nutzen täglich den Service des Unternehmens. Die RapidShare AG wurde im Jahr 2006 von Christian Schmid gegründet und hat ihren Sitz in Cham, Schweiz. Rund 60 Mitarbeiter sind für die RapidShare AG tätig.

RapidShare gewinnt Berufungsverfahren gegen Atari

Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet erneut für Filehoster RapidShare

Die RapidShare AG hat erneut Recht in einem Streit um den Umfang ihrer Prüfungspflichten erhalten. RapidShare hatte Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom März 2010 eingelegt, wonach das Unternehmen keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um die Verbreitung des Computerspiels “Alone in the dark” über seine Plattform zu verhindern. Geklagt hatte die Vertreiberin des Computerspiels, die Atari Europe S.A.S.U. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage nun unter Abänderung des ursprünglichen Urteils abgewiesen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Anstrengungen von RapidShare gegen die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material an und erachtete zusätzliche von Atari geforderte Maßnahmen als unzumutbar oder nicht zielführend. In seiner Begründung verweist das Gericht weitgehend auf frühere Ausführungen zu dem Thema. So könne RapidShare beispielsweise nicht auferlegt werden, per Wortfilter alle Dateien aufzuspüren und zu löschen, in deren Dateinamen bestimmte Schlüsselbegriffe vorkommen. Hierdurch entstehe nämlich die Gefahr, dass auch legale Dateien gelöscht werden, deren Dateinamen die entsprechenden Schlüsselbegriffe enthalten. Auch eine manuelle Überprüfung von Inhalten, bei denen der Verdacht auf Rechtsverletzungen besteht, stehe wegen des damit verbundenen personellen Aufwands in keinem angemessenen Verhältnis zum Erfolg.

Atari hatte außerdem gefordert, dass RapidShare Suchanfragen in bestimmten Linksammlungen unterbinden solle. Das Gericht wies auch diese Forderung zurück, da RapidShare mit den genannten Websites in keinerlei Verbindung stehe und es dem Unternehmen folglich unmöglich sei, Einfluss auf deren Inhalte zu nehmen.

Der Anwalt und Sprecher von RapidShare, Daniel Raimer, zeigte sich mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden: “Das Urteil zeigt einmal mehr, dass RapidShare ein völlig legales Angebot betreibt und Maßnahmen gegen den Missbrauch seiner Dienste ergriffen hat, die über das rechtlich gebotene Maß hinausgehen. Wir sind guter Dinge, dass sich diese Erkenntnis allmählich auch bei den Rechteinhabern durchsetzt.”

Aktenzeichen: I-20 U 59/10

RapidShare gewinnt erneut Verfahren gegen Capelight Pictures

Oberlandesgericht Düsseldorf stärkt Position von weltweit führendem Filehoster RapidShare

Cham, 22. Juli 2010. Die RapidShare AG hat ein weiteres Berufungsverfahren gegen den Filmvertreiber Capelight Pictures gewonnen. RapidShare hatte gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese einstweilige Verfügung nun unter Abänderung des ursprünglichen Urteils aufgehoben.

Gegenstand des Streits war die Frage, ob RapidShare alles dem Unternehmen Zumutbare unternommen habe, um gegen die rechtswidrige Verbreitung des von Capelight Pictures vertriebenen Films „Inside a Skinhead“ über die Server von RapidShare vorzugehen. [Read more...]

RapidShare erringt auch in USA richtungweisenden Sieg

RapidShare erringt auch in USA richtungweisenden Sieg – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen führendes Filehosting-Unternehmen abgewiesen

Cham, Schweiz (ots) – Erneut ist ein Unternehmen mit dem Versuch gescheitert, das Geschäftsmodell des weltweit führenden 1-Click-Filehosters RapidShare AG zu diskreditieren und als illegal zu brandmarken.

Ein US-Bezirksgericht hat am 18. Mai 2010 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die RapidShare AG abgelehnt. Mit dem am 11. April 2010 beim Bezirksgericht des Southern District of California gestellten Antrag wollte der Erotikanbieter Perfect 10 RapidShare zwingen, die Verbreitung von Perfect 10-Bildern über RapidShares Filehosting-Dienst zu verhindern.

Die Argumentation von Perfect 10 fußte dabei auf der Behauptung, dass RapidShare seinen Nutzern für 6,99 Euro im Monat jedes beliebige urheberrechtlich geschützte Werk anbiete, was wiederum eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber “ehrlichen Anbietern” wie Perfect 10 darstelle, weil diese mit einem solchen Angebot nicht konkurrieren könnten.

Das Gericht hat den Antrag vollumfänglich zurückgewiesen. In der Begründung heißt es, dass RapidShare als Filehoster keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden könnten. Zudem habe Perfect 10 RapidShare nicht einmal die Fundorte der urheberrechtlich geschützten Inhalte genannt.

Der Anwalt der RapidShare AG, Daniel Raimer von der Kanzler Raimer, dazu: “Wir sind hocherfreut über diese bahnbrechende Entscheidung. Denn damit folgt das kalifornische Bezirksgericht derselben Argumentation, die das Oberlandesgericht Düsseldorf kürzlich in seinem richtungweisenden Urteil im Berufungsverfahren gegen Capelight Pictures zu Grunde gelegt hatte.” Mit dem Urteil hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare aufgehoben, durch die es dem Filehosting-Unternehmen untersagt worden war, einige von ihren Kunden hochgeladene Filme zu speichern.

Christian Schmid, Gründer der RapidShare AG, ergänzt: “Die Sichtweise, dass RapidShare im Gegensatz zu anderen Filehostern keine Urheberrechtsverletzungen fördert, scheint sich allmählich durchzusetzen. Dass dies nun auch in den USA anerkannt wird, ist ein Meilenstein für uns. Wir sind froh, dass das Gericht in Kalifornien der abenteuerlichen Argumentation von Perfect 10 nicht gefolgt ist und freuen uns darauf, auch in Zukunft den großen Unterschied zwischen RapidShare und illegalen Sharehostern verstärkt hervorzuheben.”

Aktenzeichen: 09-CV-2596H (WMC)

Gericht: RapidShare AG haftet nicht für Nutzer-Uploads

Gericht: RapidShare AG haftet nicht für Nutzer-Uploads

Filehosting-Unternehmen gewinnt Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf

Die RapidShare AG hat ihr Berufungsverfahren gegen Capelight Pictures am Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen. Die gegnerische Partei hatte zuvor beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare erwirkt, mit der es dem Filehosting-Unternehmen untersagt worden war, einige von ihren Kunden hochgeladene Filme zu speichern. Dieses Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.

Daniel Raimer von der Kanzlei Raimer, die die RapidShare AG vertritt: “Das Urteil ist richtungsweisend, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf bisherigen Urteilen widerspricht und sich intensiv mit dem Geschäftsmodell von RapidShare beschäftigt.” [Read more...]

RapidShare AG trennt sich von Geschäftsführer Bobby Chang

RapidShare AG trennt sich von Geschäftsführer Bobby Chang

Die RapidShare AG hat sich in gegenseitigem Einvernehmen mit sofortiger Wirkung vom bisherigen Geschäftsführer Bobby Chang getrennt. Christian Schmid, der Erfinder und Gründer: “Wir wollen die Erfolgsgeschichte von RapidShare noch schneller und konsequenter fortschreiben. Wir glauben, dass wir dieses Ziel mit einer anderen Führungspersönlichkeit besser erreichen können – zugunsten von Kunden, Partnern und Nutzern.”

Weitere Informationen dazu wie die RapidShare AG im Sinne ihrer Kunden das Angebot des weltweit ersten One-Click-Webhoster verbessern wird, werden innerhalb der kommenden Wochen veröffentlicht. Ansprechpartner in der Unternehmensführung ist ab sofort übergangsweise Christian Schmid.

Landgericht Hamburg: RapidShare geht in die nächste Instanz – GEMA verfolgt langfristig die falsche Strategie

Cham, Schweiz – RapidShare wird gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 Berufung einlegen. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen verhindern müsse, dass Nutzer seiner Plattform Musikstücke veröffentlichten. Welche Mittel dazu geeignet sind, ließ das Urteil offen, es wurde lediglich festgestellt, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichten. RapidShares Ziel ist, langfristig ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken. [Read more...]

GEMA schafft den Durchbruch im Kampf gegen die Online-Piraterie: Urteil gegen RapidShare AG (Wert von 24 Mio. Euro)

 GEMA gegen One Click Hoster Rapidshare: Urteil gegen RapidShare AG (Wert von 24 Mio. Euro)

München, den 23.06.2009. Auf Antrag der GEMA untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes „rapidshare.com“ am 12. Juni 2009 per Urteil, ca. 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Erstmals erging eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Mio. Euro.

Nach zahlreichen Erfolgen in kleinerem Ausmaß im Kampf gegen illegales Filesharing über Sharehoster konnte die GEMA nunmehr einen Erfolg in einer ganz neuen Dimension erzielen. Der Sharehosting-Dienst ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Die fortlaufende und aufwendige Kontrolle durch die Rechteinhaber ist damit nicht mehr notwendig. [Read more...]

Die Sims 3 – zwei Wochen vor Verkaufsstart illegale Version aufgetaucht

die_sims_3_logoErst in circa 2 Wochen sollte das neue Meisterwerk (Die SIMS 3) aus dem Hause EA (Electronic Arts) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, doch nun ist das Spiel als gecrackte Version auf illegalen Tauschbörsen entdeckt worden.

Am 9. Mai gab EA bekannt, dass die Programmierarbeiten fertig gestellt wurden und die Produktion im Presswerk begonnen habe. Ironie des Schicksals: Nach Protesten über einen Kopierschutz der auf SecuRom (Onlineaktivierung) basierte, benutze EA diesmal nur eine handelsübliche Offlinekopierschutz per Code-Eingabe.
Schmerzhaft ist auch, dass Electronic Arts auf die Einnahmen durch Sims 3 angewiesen ist, da es im letzten Geschäftsjahr hohe Verluste zu verzeichnen hatte. Bereits Sims 1 und Sims 2 waren Bestseller.

 

Die Sims 3 ab Juni auf dem PC - Die Lebenssimulation erscheint auch für den Mac und das iPhone

Köln, 4. Februar 2009 – Am 4. Juni 2009 wird das Tor zu einer neuen Welt geöffnet. Dann erscheint die mit Spannung erwartete Lebenssimulation Die Sims 3 für den PC. In der Fortsetzung der meistverkauften PC-Spiel-Reihe dürfen sich die Sims erstmals in einer belebten Stadt auf die Suche nach Liebe, Ruhm und Reichtum begeben. Das Spiel wird außerdem noch für den Mac, iPhone, iPod Touch und Handys entwickelt.

„Die Sims 3 ist ein unglaubliches Spiel, mit dem man das Leben simulieren, seine Kreativität ausleben und anschließend die erstellten Kreationen mit anderen teilen kann,” erläutert Ben Bell, Executive Producer bei Die Sims 3. „Die Spieler werden im Spiel durch unendliche kreative Möglichkeiten, wie die neuen Charakterzüge und Lebenswünsche, inspiriert, wodurch sie realistische Persönlichkeitsmerkmale und Schicksale für ihre Sims erstellen können. Sie können die Sims in die Stadt gehen lassen, dort mit anderen Sims interagieren und davon ein Video drehen, das sie anschließend online stellen können.“

„Die Veröffentlichung im Juni und das bahnbrechende Spiel, das das Team gerade entwickelt, werden auf dem Erfolg der meistverkauften PC-Spiel-Reihe aller Zeiten aufbauen“,  so Russell Arons, Vice President für Marketing bei EA.

Weitere Informationen zu Die Sims 3 sind unter www.DieSims3.de erhältlich.