Aktionäre können online an Hauptversammlungen teilnehmen
May 22, 2008 by Web Internet · Leave a Comment
Aktionäre können online an Hauptversammlungen teilnehmen
Berlin, 22. Mai 2008 - Aktionäre können künftig per Internet an Hauptversammlungen teilnehmen und bei Abstimmungen online ihr Votum abgeben. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der auf dem Höhepunkt der diesjährigen Hauptversammlungssaison veröffentlicht wurde. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt die geplanten Neuregelungen. „Das Aktienrecht wird den Bedürfnissen des Internetzeitalters angepasst“, sagte Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM. „Der Einsatz von E-Mail und Internet bei Hauptversammlungen vereinfacht das Verfahren für alle Beteiligten und verringert die Kosten.“ Das Einsparpotenzial wird auf bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Scheer: „Nicht zuletzt besteht die Aussicht, dass mehr Aktionäre an Hauptversammlungen teilnehmen und ihre Rechte aktiv wahrnehmen.“
Laut Gesetzentwurf können sich Aktionäre in Zukunft per Internet an Hauptversammlungen beteiligen, in Echtzeit ihre Fragen übermitteln und an Abstimmungen teilnehmen. „Auch ausländische Aktionäre können sich live einer Hauptversammlung ihrer Gesellschaft zuschalten, ohne lange Anreisewege in Kauf nehmen zu müssen“, sagte Scheer. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Änderung der Satzung der Aktiengesellschaft. Weitere Vorteile: Die Einberufung der Hauptversammlung, die Tagesordnung und sämtliche Anträge müssen den Anlegern auf der Homepage des Unternehmens und nicht mehr wie bisher in Papierform bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnisse sind ebenfalls auf der Internetseite zu veröffentlichen. Hat der Aktionär sein Wertpapierdepot – wie heute üblich – bei einer Bank, kann die hierfür erforderliche Kommunikation zukünftig auch in elektronischer Form per E-Mail erfolgen. Mit den geplanten Gesetzesänderungen wird eine EU-Richtlinie (2007/36/EG) in deutsches Recht umgesetzt.
6,3 Millionen geben 2008 ihre Steuererklärung online ab
May 20, 2008 by Web Internet · Leave a Comment
6,3 Millionen geben 2008 ihre Steuererklärung online ab
Berlin, 20. Mai 2008 - Die elektronische Steuererklärung wird bei den Bürgern immer beliebter. Im Jahr 2007 wurden 5,51 Millionen Einkommensteuerklärungen online abgegeben. Das ist ein Anstieg um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Inzwischen werden rund ein Fünftel aller Steuererklärungen von den Steuerpflichtigen oder ihren Steuerberatern mit Hilfe von Computer und Internet übermittelt“, sagt Prof. Dieter Kempf, Präsidiumsmitglied des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). „Dieser Erfolg zeigt, dass elektronische Bürgerdienste gerne angenommen werden.“ Im laufenden Jahr werden nach BITKOM-Schätzung rund 6,3 Millionen Online-Steuererklärungen abgegeben. Das entspricht einem Plus von 15 Prozent. Grundlage der Zahlen sind aktuelle Daten des Internetdienstes der Finanzverwaltungen Elster.de. Elster steht für „Elektronische Steuererklärung“.
Die elektronische Steuererklärung bietet eine Reihe von Vorteilen. Der Nutzer macht seine Angaben bequem am Bildschirm. Dabei bleiben in ElsterFormular gespeicherte Daten aus dem Vorjahr erhalten. Die Software führt eine Plausibilitätsprüfung durch und weist den Anwender auf widersprüchliche Eingaben hin. Zudem erfolgt eine vorläufige Berechnung der Steuererstattung. Aber: ElsterFormular ist kein Ersatz für ein professionelles Steuerberatungsprogramm, das dem Nutzer Tipps gibt, wie er am besten Steuern sparen kann. Ein weiterer Vorteil ist die kurze Wartezeit. In der Regel kommt der Bescheid innerhalb von zwei bis drei Wochen, da die Finanzämter elektronische Steuererklärungen bevorzugt bearbeiten.
BITKOM zeigt, wie das Online-Verfahren funktioniert. Die Abgabefrist für Steuererklärungen, die ohne Unterstützung eines Steuerberaters abgebeben werden, endet am 31. Mai 2008.
Das Programm ElsterFormular: Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und die Funktion zum Versenden der Steuererklärung. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit oder kann bei den Finanzämtern als CD-Rom abgeholt werden. Zudem sind Elster-Komponenten häufig Bestandteil von marktüblichen Software-Programmen zur Erstellung einer Steuererklärung.
Technische Voraussetzungen: Voraussetzung für die Nutzung von ElsterFormular ist ein Computer mit 200 MB freiem Speicherplatz auf der Festplatte, 128 MB Arbeitsspeicher und einem Prozessor mit einer Leistung von mindestens 300 Megahertz. Unterstützt werden die Betriebssysteme Windows Vista, Windows XP und Windows 2000. Apple-Besitzer benötigen das Betriebssystem Mac OS X und die Spezial-Software MS Virtual PC. Für die Übermittlung der Daten wird ein schneller Internetzugang empfohlen. Zudem ist ein Drucker für den Ausdruck der Steuererklärung und des Übertragungsprotokolls erforderlich.
Übermittlung der Daten: Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus. Dieses Formular sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat erhalten Steuerpflichtige kostenlos nach der Registrierung unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich. Beide Verfahren gelten als sicher.
Die Belege wie Rechnungen oder Verträge müssen die Antragsteller übrigens nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel für Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen oder Kinderbetreuungskosten der Fall. Sämtliche Belege müssen aber bereit gehalten werden, da die Behörden die Angaben jederzeit überprüfen können.
Derzeit arbeitet die Finanzverwaltung an der Erweiterung ihres Internetangebots. Über das Portal Elsteronline.de ist bereits in einigen Bundesländern E-Mail-Kommunikation mit der Finanzverwaltung und eine Steuerkontoabfrage möglich.
Online-Kommunikation wird stärker überwacht
May 19, 2008 by Web Internet · Leave a Comment
Online-Kommunikation wird stärker überwacht
Berlin, 19. Mai 2008 - Staatliche Ermittler überwachen die Online-Kommunikation immer stärker. So hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der abgehörten Internet-Rufnummern (Voice over IP) mehr als verdreifacht: In 141 Fällen schnitten die Behörden mit. Auch auf E-Mail-Konten und komplette Internetzugänge griffen die Ermittler deutlich häufiger zu als im Vorjahr – mit Steigerungsraten von 45 und 57 Prozent. Darauf hat der Hightech-Verband BITKOM in Berlin hingewiesen. Grundlage der Angaben sind neue Zahlen der Bundesnetzagentur. „Das Internet entwickelt sich derzeit zu einem festen Ziel von Ermittlungen“, analysiert Prof. Dieter Kempf vom BITKOM-Präsidium. „Der Staat orientiert sich offensichtlich neu, hin auf moderne Kommunikationsformen.“
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 46.486 Rufnummern, E-Mail-Adressen und Internetzugänge neu überwacht. Das ist eine Steigerung um elf Prozent gegenüber 2006. Damals nahmen die Ermittler 41.985 Kennungen unter die Lupe, die Verlängerungen bereits bestehender Überwachungen nicht eingerechnet. Die weitaus meisten Zugriffe gelten nach wie vor Mobiltelefonen. So stieg die Zahl der überwachten Handys 2007 um neun Prozent auf 39.200. Die Zahl der abgehörten Festnetz-Nummern liegt mit 5.078 knapp unter dem Niveau von 2006.
Netzbetreiber und Internet-Provider sind gesetzlich zur Kooperation mit den Ermittlern verpflichtet. BITKOM-Präsidiumsmitglied Kempf erinnert die Bundesregierung an ein vier Jahre altes Versprechen, den Unternehmen die Kosten dafür zu erstatten. „Die Anbieter haben Millionen in teure Spezialtechnik und Personal investiert – und sind bisher auf ihren Ausgaben sitzen geblieben.“ Allein für die seit diesem Jahr geltende Vorratsdatenspeicherung müssen die Netzbetreiber bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. „Der Gesetzentwurf für eine Entschädigung muss jetzt mit dem gleichen Elan in Kraft gesetzt werden wie im letzten Jahr die Vorratsdatenspeicherung“, fordert Kempf. Die Bundesregierung dürfe sich nicht länger ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht entziehen, den Unternehmen ihre immensen Investitionskosten zu ersetzen. „Innere Sicherheit ist eine originäre Staatsaufgabe, die nicht die Wirtschaft finanzieren kann – schließlich sind auch nicht die Autohersteller verpflichtet, kostenlose Streifenwagen zu liefern.“
Kempf rief angesichts der steigenden Zahlen dazu auf, die Überwachung von Telefon und Internet maßvoll einzusetzen: „Eine Abhör-Aktion sollte das letzte Mittel sein, wenn sich schwere Straftaten nicht anders verhindern oder aufklären lassen.“ Auch mit Blick auf die geplante Online-Durchsuchung von Computern sagte Kempf: „Es muss sicher gestellt sein, dass man mit der Überwachung die Richtigen trifft: Schwerst-kriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen.“ Mehr Überwachungen an sich bedeuteten nicht automatisch mehr Sicherheit.
Zur Methodik: Die Daten basieren auf der Jahresstatistik der Bundesnetzagentur nach § 110 Abs. 8 TKG (Telekommunikationsüberwachung zur Strafverfolgung). Die Angaben beziehen sich auf Rufnummern, E-Mail-Adressen und Internetzugänge, die erstmals überwacht wurden. Verlängerungen bestehender Überwachungen aus den Vorjahren sind nicht enthalten. Weitere Informationen stellt der BITKOM gerne zur Verfügung.




