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Deutschlands Senioren besitzen meist weder Handy noch Computer

    Thursday, July 10th, 2008

Deutschlands Senioren besitzen meist weder Handy noch Computer

  • Digitale Spaltung zwischen Jung und Alt
  • Deutliche Unterschiede auch beim Bildungsgrad

Berlin, 10. Juli 2008 - 58 Prozent aller Deutschen über 65 Jahre besitzen weder Handy noch PC. Bei der Gruppe der 14-29-Jährigen sind dies nur knapp 5 Prozent. Dies ergab eine repräsentative Studie der „Aris Umfrageforschung“ im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. „Die digitale Spaltung der Gesellschaft ist vor allem eine Spaltung zwischen Alt und Jung“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Leider haben noch zu viele ältere Menschen Berührungsängste mit neuen Technologien.“ Dabei können insbesondere Senioren von Internet und Mobilfunk besonders profitieren. Online-Shopping, Online-Banking oder Online-Formulare von Ämtern oder Krankenkassen können gerade Menschen mit eingeschränkter Mobilität helfen, alltägliche Aufgaben leicht zu bewältigen.

Mit E-Mail, Videotelefonie und Mobilfunk können bestehende soziale Kontakte gepflegt oder in Online-Communitys neue geknüpft werden. Per Handy können Senioren überall und jederzeit Hilfe herbeirufen. Dies gibt auch den Angehörigen mehr Sicherheit. Spezielle Handys senden einen Notruf per Knopfdruck und übermitteln dabei automatisch die Position des Hilfsbedürftigen an eine Rettungsleitstelle. Immer mehr Hersteller bieten zudem Geräte an, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Die Preise für die Geräte und spezielle Seniorendienste sind in den vergangenen Jahren stetig und drastisch gefallen. Spezielle Kurse – etwa in Volkshochschulen, Seniorenheimen, kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen – führen ältere Menschen an die Technologien heran. Immer mehr Seniorenheime bieten Internetterminals und drahtlose Funknetze an.

Laut Befragung besitzt im Schnitt jeder fünfte Deutsche über 14 Jahre privat weder einen Computer noch ein Handy. Bei den Männern liegt der Wert bei gut 16 Prozent, bei den Frauen bei 23 Prozent. Größer sind die Unterschiede beim Bildungsabschluss und bei der Frage der Berufstätigkeit: 37 Prozent der Befragten mit maximal Hauptschulabschluss sowie ein gutes Drittel aller Nicht-Berufstätigen –beispielsweise Schüler, Arbeitslose, Rentner – besitzen weder Handy noch Computer, bei Abiturienten und Berufstätigen sind es jeweils nur 6 Prozent. Scheer: „Wer sich mit neuen Medien nicht auskennt, hat es auf dem Arbeitsmarkt deutlich schwerer.“ Viele Unternehmen schreiben offene Stellen nur noch in Internet-Jobbörsen oder auf der eigenen Website aus. Zudem ist es während der Jobanbahnung von Vorteil, mobil oder per Mail erreichbar zu sein, um schnell auf Rückfragen oder Gesprächseinladungen reagieren zu können. „Unsere Gesellschaft ist mehrheitlich in der Welt der Online- und Mobilkommunikation angekommen. Hier heißt es Anschluss halten’ “, sagte der BITKOM-Präsident.


Neues Internetportal hilft Behörden beim Computer-Kauf

    Monday, June 30th, 2008

Neues Internetportal hilft Behörden beim Computer-Kauf

  •  Portal bietet verständliche und verlässliche Hilfe
  •  Gemeinsame Initiative von Wirtschaft und Bundesbehörden
  •  Umweltfreundlichkeit im Fokus

Berlin/Dessau-Roßlau, 30. Juni 2008 - Wenn Behörden, Ämter und Ministerien moderne Technik einkaufen, müssen sie auf komplizierte Regeln achten. Europäisches und deutsches Recht verbieten bei öffentlichen Ausschreibungen zum Beispiel die Nennung von Markennamen. Bei der Bestellung von Informations- und Kommunikationstechnik ist das besonders knifflig, da hier oft bestimmte Marken gesucht werden. Eine Lösung bietet das neue Onlineportal www.ITK-Beschaffung.de, das nun in Berlin von öffentlicher Hand und BITKOM gemeinsam gestartet wurde. In dem Portal finden Einkäufer stets verlässliche, verständliche und aktuelle Informationen für die produktneutrale Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik. Nicht nur die Verwaltung, auch Einkäufer aus Unternehmen und privaten Institutionen können sich hier informieren. „Dieses zukunftsweisende Projekt erleichtert den Einkauf von Informations- und Kommunikationssystemen enorm“, sagt Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbands BITKOM. „Außerdem bringt es juristische Sicherheit für die Beschaffer.“

Das Projekt www.ITK-Beschaffung.de ist eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums und des Hightech-Verbands BITKOM. Als gleichberechtigte Partner beteiligt sind das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr sowie das Umweltbundesamt (UBA). Zunächst hilft die Internetseite bei der Beschaffung von Desktop-PCs. Das Angebot wird kurzfristig ausgebaut, es folgen Notebooks, Server und Multifunktionsgeräte.

„Für die Einkäufer der öffentlichen Hand ist dieses Internetangebot eine große Hilfe“, so Roderich Egeler, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums. „Wir erwarten eine größere Zahl von Angeboten auf unsere Ausschreibungen. Das Portal fördert also den Wettbewerb und sorgt so für Einsparungen. Wir können das Geld der Steuerzahler dadurch effizienter einsetzen.“

Immer wichtiger bei der Ausschreibung von ITK-Produkten ist deren Umweltverträglichkeit. Das Portal berücksichtigt daher auch Aspekte wie niedrigen Energieverbrauch, einfache Wiederverwertbarkeit der Geräte oder geringe Lärmemissionen während des Betriebs. „Die Beschaffung energiesparender PCs durch die öffentliche Hand ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz – und spart Kosten“, sagt der Präsident des Umweltbundesamtes Prof. Dr. Andreas Troge. „Zusätzlich lassen sich mit umweltgerechten PCs die Lärm- und andere Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz reduzieren.“


Steuern sparen mit Computer, Internet und Telefon

    Friday, May 16th, 2008

Steuern sparen mit Computer, Internet und Telefon

  • Berufstätige können die Kosten für private ITK-Geräte von der Steuer absetzen, wenn sie diese für die Arbeit nutzen

Berlin, 15. Mai 2008 - Am 31. Mai läuft die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2007 ab. BITKOM zeigt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer diese Kosten von der Steuer absetzen können.

  • Computer und andere IT-Geräte: Wer seinen privat angeschafften Computer „in erheblichem Umfang“ auch für die Arbeit nutzt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Für die Finanzämter ist dabei der Anteil der beruflichen Nutzung maßgeblich. Für den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Computers aufzuzeichnen. Ist ein Nachweis nicht möglich, gehen die Finanzämter von einer Aufteilung von 50 zu 50 (beruflich/privat) aus. Die Anschaffungskosten werden nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern müssen über drei Jahre verteilt werden. Dies gilt für PCs und zugehörige Geräte wie Drucker, Monitor oder Modem inklusive der Mehrwertsteuer. Pro Jahr sind zudem Verbrauchsmaterialien, zum Beispiel Toner, Papier oder auch Software bis zu 410 Euro abzugsfähig.
  • Internet, Telefon, Handy, Fax: Analog zum Geräte-Kauf können Steuerzahler die Kosten für berufliche Telefongespräche oder den Internetzugang absetzen. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Telekommunikationsaufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat, pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate den Gebrauch aufzeichnen. Dabei ist bei Telefongebühren ein Einzelverbindungsnachweis über ein- und ausgehende Gespräche hilfreich. Beim Internetzugang ist in der Regel kein Einzelnachweis möglich. Nach der aktuellen Rechtsprechung wird für alle Kosten im Zusammenhang mit einem Internetanschluss eine Aufteilung von 50 zu 50 (privat/beruflich) angenommen.
  • Computerkurse: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Computerkurse und Software-Schulungen werden in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Voraussetzung ist, dass ein Computerkurs mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und die erworbenen Kenntnisse auch im Beruf eingesetzt werden. Das muss der Kursteilnehmer nachweisen. In jedem Fall sollte er eine Teilnahmebescheinigung bei den Finanzämtern einreichen. Besser ist eine Erklärung des Arbeitgebers, die den beruflichen Anlass der Schulung deutlich macht. Neben den Kursgebühren können die Fahrtkosten (0,30 Euro pro Entfernungskilometer bei Fahrten mit dem eigenen Auto oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel), Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung geltend gemacht werden.
  • Private Nutzung der IT des Arbeitgebers: Keine steuerlichen Probleme gibt es, wenn ein Arbeitnehmer unentgeltlich Computer, Festnetztelefon, Handy oder Internetzugang seines Arbeitgebers zu privaten Zwecken nutzt. Denn die Vorteile, die ein Arbeitnehmer aus dieser Nutzung zieht, unterliegen weder der Einkommen- noch der Mehrwertsteuer.