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BITKOM kritisiert Gebühreneinsatz für Internet-Offensive der Öffentlich-Rechtlichen

    Wednesday, June 11th, 2008

BITKOM kritisiert Gebühreneinsatz für Internet-Offensive der Öffentlich-Rechtlichen

  • ARD und ZDF sollten sich auf Grundversorgung beschränken
  • Hightech-Branche plädiert für unabhängigen Drei-Stufen-Test
  • Chance für Neuregelung der GEZ-Gebühren nutzen

Berlin, 11. Juni 2008 - Der Hightech-Verband BITKOM lehnt einen Ausbau gebührenfinanzierter Internet-Angebote von ARD und ZDF ab. BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer appellierte an die Ministerpräsidenten der Länder, den aktuellen Entwurf zur Neuregelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht passieren zu lassen. „Die geplante Ausweitung geht über die gesetzlich geregelte Grundversorgung mit Radio und Fernsehen weit hinaus – und ist nichts anderes als die Einführung neuer verdeckter Internetgebühren“, kritisierte Scheer. Nach Auffassung der EU-Kommission widersprechen die Pläne europäischem Recht. Die Länder-Chefs beraten das Thema morgen.

Die im „12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ geplanten Neuregelungen werden Scheer zufolge die GEZ-Gebühren langfristig in die Höhe treiben: „Hier sollten die Landespolitiker nicht nur an den Spielraum der Sender denken, sondern auch an den Geldbeutel der Verbraucher.“ Insbesondere aber würde durch den massiven Einsatz von Gebührengeldern in einen funktionierenden Markt eingegriffen. Scheer: „Die Gebühren verzerren den Wettbewerb gegenüber privaten Unternehmen und den Internet-Angeboten von Verlagshäusern.“

Der BITKOM fordert, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender im Netz strikt auf Informationen zu ihrem Programm beschränken. „Die Rundfunkgebühr darf kein Mittel dafür sein, die Anstalten zu Multimedia-Giganten im Web aufzubauen“, erklärte Scheer. Wichtige betroffene Wirtschaftszweige würden von den Staatskanzleien bei der Gesetzgebung ignoriert, kritisierte er mit Blick auf die Beratungen zu dem Staatsvertrag.

Positiv bewertet der Hightech-Verband den geplanten Drei-Stufen-Test (Public Value Test). Damit will der Gesetzgeber ermitteln, ob neue Angebote der Sender tatsächlich der Grundversorgung dienen. „Dieser Test muss aber von unabhängigen Institutionen vorgenommen werden“, fordert der BITKOM-Präsident, „nicht durch interne Gremien der Anstalten.“ Nur so sei gewährleistet, dass die Prüfung nicht zu einer reinen Alibi-Veranstaltung werde.

Der BITKOM fordert zudem, schnellstens ein moderneres Rundfunkgebühren-Modell zu beschließen. „Die Ministerpräsidenten sollten jetzt die Chance nutzen, das komplizierte heutige GEZ-System durch eine einfach zu handhabende, pauschale Rundfunkabgabe zu ersetzen“, sagte Prof. Scheer. „Ein offizieller Vorschlag der Länder sollte längst auf dem Tisch liegen, schließlich haben sie schon im vergangenen Jahr eine Gebührenreform für 2008 in Aussicht gestellt.“

Eine allgemeine Rundfunkabgabe als Ersatz für die aktuellen GEZ-Regeln könnte pro Haushalt oder pro Kopf berechnet werden. „Dann gibt es keine Schwarzseher mehr und die GEZ kann ihre Kontroll-Bürokratie abbauen“, so Scheer. „Wenn sich der Obolus zudem auf die Grundversorgung beschränkt, sollten für die meisten Nutzer die Rundfunk¬gebühren sinken.“


BITKOM warnt vor Schnellschüssen

    Monday, June 2nd, 2008

BITKOM warnt vor Schnellschüssen

  • „Mit Hochdruck untersuchen, dann Konsequenzen diskutieren“
  • Schutz der Verbindungsdaten ist umfassend gesetzlich geregelt

Berlin, 2. Juni 2008 - Der Bundesverband BITKOM warnt vor Schnellschüssen in der gegenwärtigen Debatte um den Datenschutz in der Telekommunikation. „Die Vorgänge müssen zuerst mit Hochdruck untersucht werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Anschließend muss man mögliche Konsequenzen diskutieren.“ Mit Bezug auf die zahlreichen Vorschläge, die derzeit veröffentlicht werden, sagte Scheer: „Man sollte den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun und zunächst einmal die Sachlage genau kennen.“ Am heutigen Nachmittag nimmt der BITKOM an einem Treffen im Bundesinnenministerium teil, bei dem das Thema diskutiert wird. „Jetzt ist es wichtig, ein gemeinsames Verständnis zwischen allen Beteiligten zum Datenschutz herzustellen“, sagte Scheer.

Scheer warnte davor, vorschnell mit neuen Gesetzen zu reagieren. „Die Sicherheit der Verbindungsdaten ist heute bereits umfassend geregelt“, erklärte er. Gleich drei Gesetze regeln den Datenschutz in diesem Bereich: Das Telekommunikationsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und das Strafrecht. So sind nicht nur Bußgelder gegen Unternehmen möglich, sondern auch Geld- und Freiheitsstrafen gegen Verantwortliche.

„Es geht hier klar um ein Fehlverhalten von einzelnen Verantwortlichen eines Unternehmens, nicht um ein grundsätzliches Fehlverhalten der Branche“, betonte Prof. Scheer. „Die Datenschutz-Standards sind in Deutschland die höchsten der Welt – sowohl in der Gesetzgebung als auch bei den Netzbetreibern und Telekommunikationsfirmen. Die Branche darf nicht in Sippenhaft genommen werden.“ Für die Branche sei es enorm wichtig, dass diese Standards eingehalten werden. „Kein Anbieter kann es sich leisten, das Vertrauen seiner Kunden aufs Spiel zu setzen.“

Die Anbieter dürfen auf die Verbindungsdaten nur zur Abrechnung und für vertraglich vereinbarte Einzelverbindungsnachweise zugreifen. Zudem gibt es eine Mitwirkungspflicht bei der staatlichen Strafverfolgung. Auf gerichtliche Anforderung hin müssen die Netzbetreiber die Daten zur Verfügung stellen. Bei Gefahr im Verzug kann dies der Staatsanwalt anordnen.

 


BITKOM überspringt die Marke von 900 Mitgliedern

    Thursday, May 22nd, 2008

BITKOM überspringt die Marke von 900 Mitgliedern

  • Höchster Stand seit Start des Bundesverbands im Jahr 2000
  • Google, StudiVZ und McAfee unter den Neumitgliedern

Berlin, 22. Mai 2008 - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat erstmals die Marke von 900 Direktmitgliedern überschritten. Die neuen Mitglieder des Hightech-Verbands repräsentieren die Zukunft der digitalen Wirtschaft: Mit der Suchmaschine Google und dem Online-Netzwerk StudiVZ sind zwei führende Internetunternehmen dem BITKOM beigetreten. Weitere bedeutende Neumitglieder sind unter anderem die Anbieter von IT-Sicherheitstechnologie McAfee und G DATA, die IT-Dienstleister Materna und Computacenter sowie die Kommunikationsfirmen Sitel und Walter Services ComCare. „Von Verbandsmüdigkeit spürt der BITKOM nichts. Im Gegenteil: Die Schaffung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen, die Verbesserung unseres Bildungssystems, Datenschutz oder die Regulierung der Telekommunikationsmärkte sind Themen, die alle Hightech-Unternehmen betreffen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer.

Seit Jahresbeginn sind bereits 65 Firmen dem BITKOM beigetreten. Sie erwirtschaften allein in Deutschland rund 3 Mrd. Euro Umsatz und beschäftigen hier zu Lande etwa 10.000 Mitarbeiter. BITKOM vertritt 900 Unternehmen direkt und bündelt darüber hinaus als Spitzenverband die Interessen von vier rechtlich eigenständigen Bundes- und Regionalverbänden. Damit vertritt BITKOM insgesamt mehr als 1.200 Hightech-Firmen.


BITKOM-Tipps zur erfolgreichen Patentanmeldung

    Monday, April 7th, 2008

BITKOM-Tipps zur erfolgreichen Patentanmeldung

  • Nur jeder zweite Antrag kommt durch
  • Leitfaden für IT-Erfindungen ist kostenlos im Internet verfügbar
  • Rund eine halbe Million Patente gelten in Deutschland

Berlin, 7. April 2008 - Mehr und mehr Unternehmen und Erfinder beantragen Patente für ihre Ideen. Die Patentämter haben für das vergangene Jahr erneut steigende Zahlen bekannt gegeben – in Deutschland wie in Europa. So registrierte das Europäische Patentamt vier Prozent mehr Patentanmeldungen. Doch längst nicht alle Erfinder bekommen die begehrte Urkunde: „Trotz wachsender Nachfrage haben die Behörden 2007 deutlich weniger Patente genehmigt als im Vorjahr“, erklärt Heinz Paul Bonn, Vizepräsident des Hightech-Verbandes BITKOM. Beim Europäischen Patentamt sank die Zahl der erteilten Patente um 13 Prozent, beim Deutschen Patent- und Markenamt um 16 Prozent. „In der Praxis fallen viele Anträge durch, weil sie die Kriterien nicht erfüllen“, so Bonn. Für die Antragsteller in Deutschland endete 2007 nur jedes zweite Prüfungsverfahren (53 Prozent) erfolgreich, wie aus Daten des Deutschen Patent- und Markenamts hervorgeht.

Etwa jede vierte Patentanmeldung kommt aus der IT- und Telekommunikationsbranche. Für IT-Systeme und technisch einsetzbare Computerprogramme hat BITKOM daher einen Leitfaden zur Patentierung veröffentlicht. „Er ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine wichtige Hilfestellung“, betont Bonn. Auf rund 50 Seiten erfahren die Antragsteller, welche Arten von IT-Erfindungen patentierbar sind und bekommen Tipps zu den umfangreichen Formalitäten. „Oft vergehen Jahre von der Anmeldung bis zur Patenterteilung“, so Bonn. „Da muss jeder Schritt gut geplant sein, damit ein Unternehmen von seinen Erfindungen wirtschaftlich profitiert.“ Die Sicherung des eigenen Know-hows sei im globalen Wettbewerb überlebenswichtig.

Rund eine halbe Million Patente galten 2007 in Deutschland, sieben Prozent oder 34.000 mehr als im Vorjahr. Nach Auskunft des Deutschen Patent- und Markenamts sind darin europäische Patente mit Wirkung für die Bundesrepublik eingeschlossen.

Der Leitfaden des BITKOM enthält auch Tipps, wie Unternehmen mit fremden Patenten umgehen sollten. Er steht gratis im Netz bereit: http://www.bitkom.org/files/documents/leitfaden_patente_01_(2).pdf. Eine Druckfassung hat der Hightech-Verband in Zusammenarbeit mit dem hessischen Wirtschaftsministerium veröffentlicht (Schriftenreihe Hessen-Media, Band 51, ISBN 3-936598-51-7).