Mainz (ots) – Vor dem Prozessauftakt im Mordfall “Ursula Herrmann”
am kommenden Donnerstag, 19. Februar 2009, rechnet der leitende
Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz mit einer Verurteilung des
Angeklagten. Die damals zehnjährige Ursula Herrmann war vor 28 Jahren
entführt und in einer Kiste im Wald lebendig begraben worden. In der
ZDF-Sendung “ML Mona Lisa” sagte Oberstaatsanwalt Nemetz am Sonntag,
15. Februar 2009: “Auf Grund der Fakten gehe ich davon aus (…),
dass unser Angeklagter mit Wahrscheinlichkeit, ja mit großer
Wahrscheinlichkeit schuldig gesprochen wird, aber entscheiden muss
das Gericht auf Grund der Beweisaufnahme, die in der öffentlichen
Hauptverhandlung durchzuführen ist.”
Kein Erfolgsdruck auf das Gericht
Einen Erfolgsdruck auf das Gericht sieht Nemetz nicht: “Weder auf dem
Gericht, noch auf der Staatsanwaltschaft lastet ein Erfolgsdruck. Das
Gericht muss versuchen, die Wahrheit herauszufinden, wir haben uns
bemüht im Ermittlungsverfahren und werden unseren Beitrag in der
Hauptverhandlung dazu leisten.”
Keine Fehler bei der Ermittlung
Fehler bei der Ermittlung kann Nemetz nicht erkennen: “Ich habe nicht
die geringsten Anhaltspunkte für die Annahme, das irgendetwas früher
nicht optimal gelaufen wäre. Im Gegenteil: Ich habe den Eindruck
gehabt, dass äußerst intensiv und engagiert vorgegangen wurde. Nur,
es haben sich in jüngster Vergangenheit halt ganz wesentlich neue
Mosaiksteinchen ergeben, die jetzt das Bild zu einem Gesamtbild
abrunden. Mit dem Ergebnis, dass wir Anklage erheben konnten. Dazu
zählen insbesondere ein aufgefundenes Tonbandgerät, dazu zählen
Telefongespräche, die wir überwacht haben, und dazu zählen Angaben
des Angeklagten bei seinen jüngsten Vernehmungen, die nicht in
Einklang mit seinen früheren Angaben stehen.”
Prozessdauer mindestens ein Jahr
Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz rechnet damit, dass der Prozess
mindestens ein Jahr dauern wird: “Die Erfahrung lehrt allerdings,
dass solche Prozesse länger dauern, als sie vorher konzipiert sind.
Es kann also durchaus ein Jahr oder länger werden.”
Fall von besonderer Qualität
Zur Bedeutung des Falls sagte Nemetz: “Der Fall ist natürlich von
besonderer Qualität. Zum einen ist ein Kind betroffen.(…) Zum
anderen, wie ist dieses Kind betroffen: Es ist buchstäblich lebendig
begraben worden, ein in der Kriminalhistorie ganz ungewöhnliches
Geschehen.”
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