Köln (ots) – Wer ein Grundstück besitzt, muss im Winter den Schnee räumen und bei Glatteis streuen, sonst haftet er unter Umständen bei Unfällen. In welchem Zeitraum Privatleute ihren Winterdienst zu leisten haben, bestimmt die jeweilige Kommune. Werktags ist dies vielerorts zwischen 7 und 20 Uhr. In Unternehmen hingegen richtet sich der Dienst zusätzlich nach den Arbeitszeiten der Beschäftigten sowie nach dem Besucher-, Fremdfirmen- und Lieferverkehr. “Wenn die Arbeiter um sechs Uhr morgens zur Frühschicht kommen, müssen die Verkehrswege auf dem Firmengelände bereits geräumt und gestreut sein”, sagt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. “Das schließt auch den Unternehmensparkplatz ein sowie den Weg von dort zum Arbeitsplatz.” Um Stürze und Verletzungen zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber darauf achten, alle Zugangswege gut zu beleuchten. Lose Bodenplatten und andere Stolperfallen gilt es – nicht nur im Winter – schnellstmöglich zu reparieren.
Als Streugut eignen sich verschiedene Stoffe. Viele Gemeinden untersagen mittlerweile den Gebrauch von Streusalz auf Gehwegen, weil es sich in großen Mengen negativ auf Erdreich und Vegetation auswirkt. Außerdem kann es zu Entzündungen an Hunde- und Katzenpfoten oder zu Korrosion an Fahrzeugen führen. Als Alternative bieten sich salzfreie, abstumpfende Streumittel, wie zum Beispiel Sand und Splitt an. Nachteil: Nach dem Abtauen muss das Streugut zusammengefegt und entsorgt werden.
Besonders große Rutschgefahr auf Rampen und Treppen entschärfen
Auflagen mit einer schmirgelpapierartigen Oberfläche, sogenannte Anti- Rutschstreifen. Noch besser ist es, bei Bau- oder Umgestaltungsmaßnahmen bereits im Vorfeld Bodenbeläge mit geeigneter Rutschhemmung auszuwählen. Eine große Schmutzfangmatte mit rutschfester Unterseite am Eingang vermindert das Risiko von Sturzunfällen durch hereingetragenen Schneematsch oder Nässe. Es ist ratsam, den Winterdienst frühzeitig zu organisieren und nicht erst, wenn der Schnee bereits gefallen ist. Rechtzeitige und regelmäßige Schulungen helfen, die Mitarbeiter für die Gefahren zu sensibilisieren und auf das Tragen entsprechender Ausrüstung, zum Beispiel von festem und rutschhemmendem Schuhwerk, hinzuweisen.
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