Wettbewerb der Baumaterialien fair gestalten



Berlin (ots) – Die Finanzierung der Zukunft Holz GmbH ZHG als zentrales Instrument der Holzabsatzförderung benachteiligt im Haus- und Wohnungsbau die Massivbauweise völlig ungerechtfertigt. Bund und Länder unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit der ZHG finanziell und beeinflussen so die Überlegungen potentieller Bauherren. Dabei muss die vielfach vertretene Auffassung, das Bauen mit Holz sei am nachhaltigsten, grundsätzlich korrigiert werden. Denn im Langfristvergleich ist der Mauerwerksbau gemäß einer Nachhaltigkeitsanalyse der TU Darmstadt der Holzständerkonstruktion sogar überlegen. Investitionsentscheidungen dürfen deswegen nicht durch Marketingmaßnahmen mit Unterstützung aus staatlichen Mitteln beeinflusst werden.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMELV hat eingeräumt, dass die Zukunft Holz GmbH ZHG mit 346.000 Euro aus Bundesmitteln und 186.000 Euro aus den Länderetats gefördert wird. Die ZHG ist die Reaktion der Branche auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juni 2009, das den – durch Sonderabgaben finanzierten – Holzabsatzfonds nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sieht. Ziel und Aufgabe der ZHG sind die Holzabsatzförderung. Da die öffentlichen Mittel für den Aufbau der ZHG bestimmt sind und zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, ist die Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Baustoffen offensichtlich.

Staatliche Förderung sollte branchenneutral geschehen. Denn der Bauherr vor Ort trifft immer noch die sicherste Entscheidung, welches Material das für ihn geeignete ist. Zwar stellt sich das BMELV inzwischen der Kritik und hat einen Meinungsaustausch zwischen Massivbau und Holzbau angeregt. Trotzdem finanzieren Unternehmen der Massivbauindustrie über Ihre Steuern das Marketing der Konkurrenz mit. Die Verwendung öffentlicher Mittel zur Propagierung einer Bauweise ist damit nicht nur nicht zielführend, sondern eine ungerechtfertigte Bevorzugung einer Branche und damit eine Verschwendung von Steuergeldern.

Pressekontakt:

Johannes Sibbor
Weber Shandwick
Tel: 030-20351-214
Fax: 030-20351-190
E-Mail: jsibbor@webershandwick.com

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