Westfalen-Blatt: Staat muss Kachelmann Schadensersatz zahlen – Strafrechtsexperte kritisiert Staatsanwaltschaft



Bielefeld (ots) – Wenn der Freispruch im Fall Kachelmann rechtskräftig wird, muss der Staat den Wettermoderator für die mehr als vier Monate Untersuchungshaft entschädigen. Das sagte Mirko Roßkamp, der Vorsitzender des Vereins “Deutsche Strafverteidiger”, dem WESTFALEN-BLATT (Online).

Roßkamp erklärte, Kachelmann stehe nicht nur die gesetzliche Pauschale von 25 Euro pro Tag zu, sondern er könne auch seinen Verdienstausfall als Unternehmer geltend machen. Auch die Anwaltskosten, die für die Berechnung und das Geltendmachen dieses Verdienstausfalls anfielen, habe der Staat zu übernehmen. Das ergebe sich aus dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. “Herr Kachelmann hat sechs Monate Zeit, dieses Geld jetzt vom Staat zu fordern.” Über den Antrag habe zunächst die Staatsanwaltschaft Mannheim zu entscheiden, die sich aber möglicherweise erst einmal querstellen werden: “Nachdem im Prozess zunehmend klar wurde, dass es keine Beweise gegen Herrn Kachelmann gibt, hat es von wenig Größe gezeugt, dass die Staatsanwaltschaft stur geblieben ist und eine Verurteilung gefordert hat”, sagte der Strafrechtsexperte. Deshalb sei zu erwarten, dass Kachelmanns Anwälte die Schadensersatzansprüche einklagen müssten.

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Westfalen-Blatt
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Telefon: 0521/585-261

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