Bielefeld (ots) – Kläger können sich künftig besser gegen
überlange Gerichtsverhandlungen wehren. Der Gesetzesentwurf von
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mag
für viele Bürger ein Signal sein, mehr Macht im Gefüge der Justiz zu
bekommen, wo bis jetzt oft Ohnmacht herrschte. Aber letztlich lindert
eine Entschädigung nur den Schmerz, ohne das Übel an der Wurzel zu
packen.
Das eigentliche Problem sind die überlasteten Gerichte. Um das in den
Griff zu bekommen, brauchen die Gerichte mehr Personal. Und vor allem
brauchen alle eine Rechtsprechung, die in manchen Fällen klarer und
eindeutiger sein sollte, als sie es bislang ist. So würden manche
Zweifelsfälle gar nicht entstehen und müssten nicht vor Gericht
verhandelt werden. Ein Beispiel sind die Hartz-IV-Klagen über
Einzelleistungen, die viele Sozialgerichte beschäftigen. Man muss
kein Experte sein um zu ahnen, wieviel Personal – vom Sachbearbeiter
bis zum Richter – gebunden wird, wenn Gerichte über jeden Fall
einzeln entscheiden müssen. Mehr Klarheit in der Auslegung mancher
Gesetze brächte den Gerichten mehr Zeit für wirklich knifflige Fälle.
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Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
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