Bielefeld (ots) – Haftbeschwerde abgelehnt: Filmregisseur Roman
Polanski hat am Dienstag eine schlechte Nachricht verkraften müssen.
Das Bundesstrafgericht im schweizerischen Bellinzona lehnte eine
Freilassung wegen hoher Fluchtgefahr ab. Seitdem Polanski (»Tanz der
Vampire«, »Der Pianist«) am 26. September auf dem Flughafen von
Zürich festgenommen wurde, kämpfen er und sein Anwalt medienwirksam
gegen die Auslieferung in die USA. Dabei haben Künstlerkollegen die
Justiz in Amerika und der Schweiz mit einer Vehemenz angegriffen wie
selten. Außenstehenden musste sich die Frage aufdrängen, wer
eigentlich am Pranger steht: Polanski oder die Ermittler?
Der Regisseur sei überfallen worden, hieß es, für ein drei Jahrzehnte
zurückliegendes Verbrechen wolle eine rachsüchtige Justiz einen alten
Mann (76) doch noch zur Rechenschaft ziehen. Berlinale-Chef Dieter
Kosslick forderte entrüstet die Freilassung: »Die Internationalen
Filmfestspiele Berlin protestieren gegen die willkürliche Behandlung
Roman Polanskis.« Polanskis Kollegen verfassten entrüstete
Petitionen.
Die Vertreter der Kultur offenbaren ein merkwürdiges Verständnis von
Gerechtigkeit. Die amerikanische und schweizerische Justiz haben
nichts falsch, sondern alles richtig gemacht. Fakt ist: Polanski hat
1977 die damals 13-jährige Samantha betrunken gemacht und
vergewaltigt, kurz vor der Urteilsverkündung 1978 floh er aus den
USA. Aufgabe der Justiz eines Landes ist es, die Bürger zu schützen
und Verbrechen zu sühnen. US-Staatsanwalt Steve Cooley hatte die
Pflicht, den Fall weiter zu verfolgen. Es gehe darum, »dass ein
Gerichtsverfahren abgeschlossen wird«, erklärte Cooley völlig
zurecht. Die Justiz der Schweiz half dabei, entsprechend
internationaler Vereinbarungen.
Von Willkür kann überhaupt keine Rede sein, und die Festnahme im
Vorfeld einer Preisverleihung als Überfall zu bezeichnen, ist absurd.
Hätte der Staatsanwalt Polanski vorher anrufen und höflich fragen
sollen, ob er damit einverstanden sei, dass er am 26. September auf
dem Flughafen festgenommen werden soll?
Vergaloppiert haben sich auch Minister in Frankreich und Polen. Der
französische Außenminister Bernard Kouchner nannte die Festnahme des
polnisch-französischen Regisseurs »absolut schrecklich«, sprach von
einer »alten Geschichte« und protestierte offiziell mit dem
polnischen Außenminister bei den USA.
Wieder hagelte es zu Unrecht Kritik auf die Justiz. In dem Fall
Polanski geht es aber nicht um nationale Befindlichkeiten, sondern um
die Wahrung von Rechtsprinzipien. Und selbst wenn das damalige Opfer
Samantha Geimer Polanski inzwischen verziehen haben mag, macht das
die gesetzeswidrige Flucht nicht ungeschehen. Ein Auge zuzudrücken,
würde das Vertrauen in die Justiz unterhöhlen. Gesetze gelten für
Prominente wie Normalbürger. Polanski scheint langsam einzulenken:
Einer Auslieferung stimme er möglicherweise zu, sagte sein Anwalt am
Mittwoch.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261
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