Bielefeld (ots) – Die Vorwürfe sind hart. Wenn der Staat die ihm
angebotene CD mit Daten zu – höchstwahrscheinlich unversteuerten –
Geldanlagen in der Schweiz kauft, verstößt er gegen sein eigenes
Datenschutzgesetz. Schlimmer noch: Er macht sich zum Hehler, wird
also am Ende selbst kriminell.
Dass die Datenschützer solche Vorwürfe erheben, ist verständlich.
Doch warum machen sich einige Koalitionspolitiker ebenso anheischig,
einheimische Steuerhinterzieher und fremde Steueroasen in dieser
Weise zu schützen?
Die häufigste Antwort lautet: Es geht ums Prinzip. Das hieße aber,
man müsste den Kauf geklauter Daten auch dann kritisieren, wenn
schwere kriminelle Taten aufgedeckt, vielleicht sogar verhindert
werden. Wer tut das? Beim Einsatz von V-Leuten und Kronzeugen, dem
Abhören von Telefonaten und Abfischen von Daten finden es viele
normal, wenn der Staat höherer Ziele wegen rechtsstaatlich nicht ganz
einwandfreie Weise Geschäfte macht. Steuerhinterziehung aber gilt
noch als Kavaliersdelikt. So wenig wie ein Hartz-IV-Empfänger aber
bei seinen Angaben schummeln darf, so wenig darf dies der Millionär
bei seiner Steuererklärung. Tut er es trotzdem, begeht er Diebstahl
an den ehrlichen Steuerzahlern. Schließlich wird mit ihrem Geld die
Lücke wieder aufgefüllt.
Auf 485 Milliarden Euro schätzen Experten das Schwarzgeld deutschen
Ursprungs, das sich auf ausländischen Konten vor dem Fiskus
versteckt. Was könnte damit an Konjunkturmaßnahmen oder
Steuererleichterungen bezahlt werden! Besonders wohl fühlt sich
Schwarzgeld in dünner Alpenluft. Ein Drittel lagert allein auf
Schweizer Konten, weitere 70 Millionen in Österreich. Burkina Faso,
im vergangenen Mai vom damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
zu Unrecht auf eine Stufe mit der Schweiz gestellt, spielt
demgegenüber als Steueroase keine Rolle. Die Regierung des
afrikanischen Staates hat den Vergleich deshalb schon in aller Form
zurückgewiesen.
Auch Schweizer Politiker haben auf Steinbrücks Kritik 2009 ziemlich
beleidigt reagiert. An dem Tatbestand der Beihilfe zur
Steuerhinterziehung ändert dies noch nichts. Wenn die Schweiz für
ihre Bewohner das Bankgeheimnis höher stellt als Steuerehrlichkeit
und -gerechtigkeit, ist das ihre Sache. Doch die Grenzen für Kapital
sind heute löchriger sind als Emmentaler Käse. Also muss Bern auch
für die Folgen geradestehen. Zum Glück gibt es Fortschritte.
Inzwischen ließ die Schweiz verlauten, dass sie künftig vielleicht
doch die OECD-Regeln für den internationalen Finanzverkehr anwenden
wolle.
Dies wäre ein großer Fortschritt. Gleichwohl muss man fragen: Was
würde geschehen, wenn der Staat die angebotene CD – natürlich nach
entsprechender Prüfung des Inhalts – nicht kaufen würde? Die
Steuerhinterzieher würden jubeln – und andere Nachahmer nach sich
ziehen. Der ehrliche Steuerzahler aber müsste glauben, er mache etwas
falsch. In jedem Fall müsste er sich als der Dumme fühlen – mal
wieder.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261
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