Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Google-Urteil des Bundesgerichtshofes



Bielefeld (ots) – Nicht jedes Gerichtsurteil erschließt sich sofort dem gesunden Menschenverstand. Das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Google schon. Der Suchmaschinen-Betreiber dürfte aufgeatmet haben, der BGH hat seine Prüfpflichten als Unternehmen, das Platz für Internet-Seiten bereitstellt, entsprechen der bisherigen Rechtsprechung und wohl auch gängigen Praxis konkretisiert. Das Urteil skizziert ein praxisgerechtes Verfahren, das weder die Meinungsfreiheit im Netz über Gebühr beschneidet noch den Persönlichkeitsschutz vernachlässigt. Das Gericht macht deutlich, dass unsere Gesetze ohne Einschränkung auch im Internet gelten – und es zeigt den Weg auf, wie Betroffene ihre Rechte durchsetzen können. Google hätte die Sache lieber vor einem US-Gericht ausgetragen, weil amerikanische Gesetze Meinungsäußerungen im Netz liberaler auslegen. Das wäre für den Beleidigten ein deutlicher Nachteile gewesen. Außerdem ist er vor seinen Bekannten in Deutschland und in deutscher Sprache bloßgestellt worden. Das Gericht hat ihm zugestanden, auch in Deutschland zu klagen: ein Urteil im Namen der Vernunft.

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