Bielefeld (ots) – »Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht
los«, ließ Goethe seinen Zauberlehrling klagen. Ebenso unbeherrschbar
erscheint mitunter die Gentechnik. Sie ängstigt viele Menschen, wenn
sie zum Einsatz kommt, um die Eigenschaften von Pflanzen zu
verändern. Durchaus willkommen sind dagegen gendiagnostische
Methoden, wenn mit ihrer Hilfe Kinderschänder gefasst und schwere
Krankheiten frühzeitig erkannt werden.
Das Potential der humangenetischen Forschung ist riesig. Zu wissen,
ob, mit welcher Wahrscheinlichkeit und wann wir an einer Krankheit
leiden werden, kann dank vorbeugender Therapie Leben retten – oder
eben auch großen Schaden anrichten, wenn die Information darüber in
die falschen Hände gerät. Dass die Sorge des Missbrauchs nicht
unberechtigt ist, haben nicht zuletzt die Datenskandale bei Daimler,
Müller und Co. gezeigt.
Das soeben verabschiedete Gendiagnostik-Gesetz wird darum von
Humangenetikern in Deutschland begrüßt. Dabei regelt es eigentlich
nur das Notwendigste: Selbstverständlichkeiten wie den Schutz vor
Diskriminierung, den Schutz vor Zugriff von Arbeitgebern und
Versicherern auf unsere Erbinformationen, den Schutz der eigenen
Autonomie und auch das Recht auf Nichtwissen.
Niemand darf genetische Daten als Voraussetzung für das
Zustandekommen eines Arbeits- oder Versicherungsvertrages einfordern,
niemand muss sich einer genetischen Untersuchung unterziehen. Es ist
ein Mindestmaß an Regelungen, die durch dieses Gesetz festgelegt
werden. Und sie werden faktisch schon von der Realität eingeholt.
Die Geister sind längst da: Genetische Untersuchungsmethoden wie die
Präimplantationsdiagnostik (Untersuchung von im Reagenzglas gezeugten
Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter) sind in Deutschland
verboten. Im benachbarten Ausland nicht. Und die Möglichkeiten, die
diese Diagnostik bietet, lassen Begehrlichkeiten aufkommen: Darf’s
ein gesundes Kind sein? Ein schönes und starkes? Mädchen oder Junge?
Oder eines, das mit Knochenmark oder Stammzellen einem kranken
Geschwisterkind das Leben rettet? In einigen Mitgliedsstaaten der EU
ist eine solche Auslese erlaubt und Grund für einen regelrechten
Reproduktionstourismus deutscher Frauen vor allem nach Belgien.
Deutschland ist keine Insel. Auch wenn das Gendiagnostik-Gesetz ein
Schritt in die richtige Richtung ist: Es wird die weltweiten
Fortschritte in der Gentechnik nicht aufhalten. Und das soll es auch
nicht. Die schöne, neue Genwelt ist unsere Zukunft. Es kann eine gute
Zukunft sein, wenn wir mit Hilfe der gentechnischen Forschung die
Risiken ausloten, die Chancen und Möglichkeiten nutzen und die
Gefahren beherrschbar halten.
Goethe hatte die Antwort: »In die Ecke, Besen, Besen! Seids gewesen.
Denn als Geister ruft euch nur zu diesem Zwecke, erst hervor der alte
Meister.«
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261
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