Bielefeld (ots) – Zwölf Euro Stundenlohn: Dafür muss etwa die
Friseuse in Sachsen-Anhalt sehr lange Haare schneiden. Also alles gut
mit Null-Euro-Jobs für neue Einpackhilfen im Supermarkt?
Nein. Denn Trinkgeld ist kein Arbeitsverdienst. Trinkgeld ist ein
Almosen, auf das der Empfänger naturgemäß keinen Anspruch hat. Hinzu
kommt, dass die meisten Deutschen zwar gute Leistungen in Restaurant
und Café gern mit Trinkgeld belohnen. Doch bei einfachen
Serviceleistungen wie Parkplatz einweisen, Autotank befüllen und
Einkäufe verpacken lassen sie ihr Portemonnaie genauso oft stecken.
Davon abgesehen stellt sich zudem die Frage nach dem Dritten im Bund:
Die Leistungen des Staates und der Sozialversicherungen wollen
bezahlt sein. Kann sein, dass alle Beschäftigten vom Trinkgeld
ordnungsgemäß Steuer und Versicherungsbeiträge abführen. Dann
allerdings bleibt von den zwölf Euro pro Stunde nicht mehr viel
übrig.
Das Angebot an sich ist trotzdem zu begrüßen. Wir brauchen in
Deutschland Jobs, die außer von Schülern und Studenten auch von
Arbeitskräften ohne abgeschlossene Berufssausbildung ausgeführt
werden können.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261
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