Bielefeld (ots) – Erinnern wir uns: Am 15. September 2008 musste
Lehman Brothers Insolvenz anmelden. Weil sie als ein Kern des Übels
galten, untersagten mehrere Aufsichtsbehörden in Windeseile, aber nur
vorläufig, ungedeckte Leerverkäufe. Zockern sollte das Handwerk
gelegt werden. Da ist es schon erstaunlich, dass die Bundesregierung
erst jetzt, eineinhalb Jahre später, Leerverkäufe endgültig per
Gesetz verbannen will.
Unbestritten ist, dass die Krise eklatante Mängel im Finanzsystem
erkennbar gemacht hat. Und Leerverkäufe sind in den Augen vieler ein
solcher Mangel. Sie sind der Inbegriff der Spekulation. Erst wenn der
verkaufte Gegenstand im Preis sinkt, profitiert der Verkäufer von
einem Leerverkauf. Er hat also ein Interesse daran, dass dieser
Gegenstand so schlecht wie möglich bewertet wird. Dadurch ist Schmu
Tür und Tor geöffnet: Der Verkäufer redet den Gegenstand – zum
Beispiel ein Unternehmen – schlecht, er trickst und manipuliert.
Daraus können heftige Kursbewegungen, ganze Wirtschaftskrisen,
resultieren.
Die Bundesregierung sollte das geplante Gesetz deshalb unbedingt
verabschieden, auch wenn die angelsächsischen Länder nicht begeistert
sind. Einer muss den Anfang machen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261
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