Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Kündigungen und Arbeitsgerichtsprozessen wegen Bagatellvergehen



Bielefeld (ots) – Von Wolfgang Schäffer
Ob Frikadellen, Brötchen, Maultaschen oder Brotaufstrich –
Kündigungen und entsprechende Arbeitsgerichtsprozesse wegen so
genannter Bagatellvergehen haben zuletzt wiederholt für Schlagzeilen
gesorgt. Dabei ist kaum zu glauben, dass die Arbeitnehmer plötzlich
unehrlicher oder gar krimineller geworden sind.
Wer hat nicht schon einmal einen Kuli, ein paar Büroklammern oder ein
paar Schrauben mit nach Hause genommen? Wer konnte bei knurrendem
Magen stets der Versuchung des »Mundraubs« widerstehen? Hätten alle
diese Fälle gleich zur fristlosen Kündigung geführt, würden einige
Betriebe längst leerstehen.
Gleichwohl sollte den Arbeitgebern nicht generell unterstellt
werden, die derzeitige Krisensituation der Wirtschaft auszunutzen, um
sich schnell und ohne großen finanziellen Aufwand von älteren und
damit oft teuren Beschäftigten trennen zu können. Die Kündigungen
sind zweifellos so spektakulär wie umstritten – auf die gesamte
Arbeitswelt gesehen handelt es sich um Einzelfälle.
Diese Einzelfälle jedoch rücken die Arbeitgeberseite in ein sehr
schlechtes Licht. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Und
nicht zu vergessen: Jeder Prozess, der vor den ohnehin überlasteten
Gerichten ausgefochten wird, kostet Geld. Unverständlich ist vor
allem, dass die Arbeitgeber bei den missbilligten Handlungen ihrer
Beschäftigten immer gleich zum härtesten Mittel, der fristlosen
Kündigung, gegriffen haben. Auf ein klärendes Gespräch, eine
mündliche Zurechtweisung oder eine schriftliche Abmahnung wurde
verzichtet.
Warum? Die Antwort liegt auf der Hand. Der Griff zur Bulette oder zum
Brötchen hat bloß einen willkommenen Vorwand geliefert, einen
unliebsam gewordenen Arbeitnehmer feuern zu können. So aber werden
die Einzelfälle zum denkbar schlechten Signal: Die Unternehmenskultur
geht den Bach runter. Sitte und Anstand geraten aufs Abstellgleis.
Um an dieser Stelle nicht falsch verstanden zu werden: Diebstahl ist
eine Straftat. Und da ist es prinzipiell egal, ob es um zehn Blatt
Druckerpapier, den Kugelschreiber, das Brötchen, eine Scheibe
Fleischwurst, die Winterreifen des Dienstwagens oder gar das
angesparte Geld für die Weihnachtsfeier geht.
Doch neben einem Anstellungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer sollte immer auch ein Vertrauensverhältnis stehen.
Letzteres ist im Gegensatz zum ersten zwar nicht juristisch, wohl
aber moralisch bindend. So ist kaum anzunehmen, dass – wie im Fall
der 58-jährigen Altenpflegerin aus Radolfzell – nach 17 Jahren
Betriebszugehörigkeit sechs verbotenerweise eingepackte Maultaschen
ein intaktes Arbeitsverhältnis derart belasten können, um eine
fristlose Trennung zu begründen. Mit anderen Worten: Für den Rauswurf
muss es ganz andere Gründe geben. Diese mögen in der Sache
schwerwiegend sein, im Prozess durften sie keine Rolle spielen. So
bleibt es dabei: Nicht nur bei der Kündigung, auch beim bestätigenden
Urteil des Gerichts fehlt jede Verhältnismäßigkeit.

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261  

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