Westdeutsche Zeitung: Schadensersatz für Steuerhinterzieher = von Peter Kurz



Düsseldorf (ots) – Banküberfall: Täter A. ist in der Bank, Täter
B. steht Schmiere. B. passt nicht gut auf, beide werden geschnappt.
Nun verklagt A. seinen Kumpel B. auf Schadensersatz. Denn hätte B.
nicht geschlafen, so wären sie der Polizei entwischt und nicht
bestraft worden. Der Fall ist absurd?
Gar nicht. Schließlich hat ein Liechtensteiner Gericht jetzt ganz
ähnlich entschieden.Weil die Bank einen Steuersünder nicht vor einem
Datenklau warnte, konnte er sich nicht rechtzeitig selbst anzeigen.
Folglich müsse die Bank, so das Urteil, den Großteil der dem Täter
aufgebrummten Millionenbuße ersetzen.
Darf es sein, dass jemand Schadensersatz dafür bekommt, dass er zu
Recht verurteilt wurde? Ich wurde ja gar nicht zu Recht verurteilt,
kontert da der Steuersünder. Schließlich hätte ich das Urteil mit
einer Selbstanzeige verhindern können. Diese Argumentation erscheint
konsequent – angesichts einer Rechtslage, die es so nur bei
Steuerdelikten gibt: Der Täter kann sich selbst eine Amnestie
gewähren, wenn er dies nur rechtzeitig macht. Dass ein solcher
Systembruch weitere rechtliche Absonderlichkeiten nach sich zieht,
kann kaum verwundern. Wie, so lässt sich der Fall weiterspinnen, wäre
es gewesen, wenn der Steuerhinterzieher zu einer Haftstrafe
verurteilt worden wäre: Müsste dann ein Liechtensteiner Banker statt
seiner in die Zelle?
So ungerecht das Urteil unter dem Aspekt erscheint, dass der
Hinterzieher die Strafe auf einen anderen abwälzen kann, so bizarr
ist es auch mit Blick auf die Rolle der Bank: Wenn sie das
“Steuergeschäft” schon gemeinsam mit ihrem Kunden eingefädelt hat,
dann soll sie dieses doch bitteschön auch sauber zu Ende bringen. Und
ihn vor Strafverfolgung beschützen. Doch eine solche privatrechtliche
Lösung wird der Rolle der Banken nicht gerecht. In ihrem Verhalten
liegt mehr als nur ein zivilrechtlicher Verstoß. Es muss auch
strafrechtlich unter die Lupe genommen werden. Dass eine Bestrafung
des Bankangestellten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung möglich
ist, hat der Bundesgerichtshof schon vor zehn Jahren entschieden.
Jenseits rechtlicher Überlegungen hat das Liechtensteiner Urteil
freilich seinen Charme. Denn droht den Banken
Millionen-Schadensersatz, so dürften illegale Steuersparmodelle schon
bald austrocknen.

Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
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