Bremen (ots) – Jetzt wird’s ernst für Finanzadlige, die darauf
vertrauten, bei Entdeckung illegaler Transaktionen fällige Strafen
mal eben aus der Portokasse zu bezahlen. Vorbei die Zeiten, da die
Richter bei einem Steuerschaden von acht Millionen Euro zwei Jahre
auf Bewährung vergeben – wie jüngst einem Kaufmann in der
Liechtenstein-Affäre. Nun droht der Knast.
Auch wird es schwieriger für f(w)indige Anwälte, im Hinterzimmer mit
den Richtern Strafbefehle auszuhandeln. Künftig soll zwingend
öffentlich verhandelt werden, wenn der Betrug am Staat die
Millionengrenze erreicht. Auch das erhöht die Schwelle zur
Steuerhinterziehung: Wer will schon gerne am öffentlichen
(Gerichts-)Pranger stehen? Gewiss, nicht jede Strafverschärfung
verbessert die Prävention und verhindert Kriminalität. Doch gehen
Straftäter im Finanzsektor in aller Regel präzise kalkulierend vor –
und schätzen auch die möglichen Folgen ab. Die werden künftig
schmerzhafter sein.
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