Bremen (ots) – Bremen. Bei der Entschädigung der Opfer des
Luftangriffs von Kundus muss sich das Bundesverteidigungsministerium
mit neuen Forderungen auseinandersetzen. Das berichtet der
“Weser-Kurier” (Montagausgabe). Demnach haben sich 30
Familienoberhäupter, die sich offenbar nicht von den Bremer
Opferanwälten Karim Popal und Bernhard Docke vertreten lassen wollen,
nun an die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission (AIHRC)
gewandt. Die Männer vertreten Familien, die nach Angaben der AIHRC
bei dem Bombardement insgesamt 66 Todesopfer zu beklagen hatten. Sie
drängen darauf, über die AIHRC, die auch ein Büro in Kundus hat,
direkt mit deutschen Stellen zu verhandeln und vor allem rasch
entschädigt zu werden – vorzugsweise in Form von finanzieller
Unterstützung.
Offenbar nimmt das Verteidigungsministerium diese Forderungen sehr
ernst: Nach Informationen dieser Zeitung will der Parlamentarische
Staatssekretär Christian Schmidt (CSU) in den nächsten Tagen nach
Kabul fliegen, um sich mit Ahmad Fahim Hakim, dem stellvertretenden
Leiter der AIHRC, zu treffen. In einem Schreiben beklagt Hakim,
bislang habe es in Kundus “zu viele Versprechungen, aber keine
Lieferung” an Hinterbliebene gegeben.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Joerg Helge Wagner
Ressortleiter Politik
Telefon: +49(0)421 3671 3405
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