Wechselnde Gaskunden dürfen nicht mehr behindert werden



Duisburg (ots) – PCC Energie setzt sich juristisch gegen Badenova durch. In einem im August 2009 vor dem Landgericht Freiburg geschlossenen Vergleich hat sich die badenova AG & Co. KG gegenüber dem unabhängigen Duisburger Gasversorger PCC Energie GmbH dazu verpflichtet, ihre wechselwilligen Gaskunden nicht mehr durch unlautere bürokratische Hürden zu behindern. Badenova ist es nun untersagt, Gaskunden, die juristisch korrekt schriftlich gekündigt haben, statt einer Kündigungsbestätigung ein verunsicherndes Schreiben mit einem Formular zum Ausfüllen zuzusenden. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist der erst allmählich in Fahrt kommende Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt, der in Südbaden durch die Kreishandwerkerschaft Lörrach in Zusammenarbeit mit der PCC Energie GmbH vorangetrieben wird. Mit der Neuformulierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll eigentlich ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sichergestellt werden. Die etablierten Versorger, zumeist Stadtwerke, wehren sich dagegen jedoch nach Kräften und behindern neue leistungsfähige Energiedienstleister. Seit dem 1. August 2008 gilt daher die so genannte GeLi Gas. Sie regelt die bis dato stockend verlaufenden Geschäftsprozesse bei einem Lieferantenwechsel.

Zentral für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt ist die strikte Trennung zwischen Netzbetrieb und Gasvertrieb. In der Region Südbaden gibt es daher die badenovaNETZ GmbH und badenova AG & Co. KG. Die Netzgesellschaft darf neue Anbieter nicht zu Lasten wechselwilliger Gaskunden diskriminieren. Die Praxis sieht jedoch häufig anders aus.

Im vorliegenden Fall hat die badenova AG & Co. KG eine juristisch einwandfreie Kündigung eines ihrer Kunden, der das von der Kreishandwerkerschaft Lörrach unterbreitete Wechselangebot der PCC Energie angenommen hatte, an die badenovaNETZ GmbH nicht korrekt weitergeleitet, so dass die Lieferanmeldung der PCC Energie zurückgewiesen wurde. Sie hat ihrem wechselwilligen Kunden außerdem die gewünschte Kündigungsbestätigung verwehrt. Stattdessen verunsicherte sie mit einem Schreiben, das eine noch nicht vollzogene Kündigung suggerierte. Formulierungen wie “schade, dass Sie sich mit einem Lieferantenwechsel befassen” oder “wenn Sie sich mit einem Lieferantenwechsel befassen, dann füllen Sie bitte die unten stehenden Daten aus” zeigen das deutlich.

“Mit diesen unseriösen Methoden sollen offenbar Wechselpioniere eingeschüchtert und der aus Sicht der “Altlieferanten” unliebsame Gas-Wettbewerb aufgehalten werden”, so Marc Ehry, Geschäftsführer der PCC Energie GmbH. Das Vorstoßen erfrischender Konkurrenz lässt sich jedoch nicht mehr aufhalten. Insbesondere mittelständische Unternehmen, die in der aktuellen Wirtschaftskrise auf jede Kostenersparnis angewiesen sind, setzen auf innovative Energieanbieter. So hat sich auch die Kreishandwerkerschaft Lörrach zu einem Rahmenabkommen mit der PCC Energie GmbH entschlossen, um ihren Mitgliedsunternehmen wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.

Pressekontakt:

Marie Omnitz
PCC Energie GmbH
Baumstraße 40-42
47198 Duisburg
Deutschland
Tel.: +49 [0]211 24459593
Fax: +49 [0]2066 4693-10
E-Mail: marie.omnitz@pcc.eu
Internet: www.pcc-energie.de

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