WDR und BR zum Rechtstreit um Tatort-Vorspann



Köln / München (ots) – Der Tatort-Vorspann bleibt unverändert. Die Grafikerin, die diesen vor 40 Jahren geschaffen hat, muss nicht erwähnt werden. Sie erhält auch keine Nachvergütung. Dies hat heute das Oberlandesgericht München entschieden. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Bayerische Rundfunk (BR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) fühlen sich bestätigt in ihrer Rechtsaufassung. “Ich freue mich, dass das Gericht unsere Praxis beim beliebten Tatort-Vorspann bestätigt hat. Dies ist auch im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer”, so Gebhard Henke, Tatort-Koordinator der ARD.

Das Gericht folgte der Argumentation der Sender, dass sich Zuschauer den Tatort nicht wegen des Vorspanns ansehen. Der Vorspann habe lediglich eine “Hinweisfunktion”. Er sei ein “untergeordneter Beitrag zum Gesamtwerk”. Die Akzeptanz des Tatorts beim Publikum beziehe sich auf den nachfolgenden Film. Eine Nachvergütung sei nicht geboten.

Die Klägerin muss auch nicht nachträglich namentlich im Vorspann aufgeführt werden. Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin “ein Fehlen der Urheberbenennung über viele Jahre hinweg gegenüber den Beklagten nicht gerügt hat”. Die Praxis sei von ihr jahrzehntelang nicht beanstandet worden. Das Gericht legte fest, dass generell neben der Klägerin keine andere Person als Urheber des Vorspanns öffentlich genannt werden dürfe.

Pressekontakt:

Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin Westdeutscher Rundfunk
Tel. 0221 220 2405

Christian Nitsche
Pressesprecher Bayerischer Rundfunk
Tel. 089 59 00 2176

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