WAZ: Urteil ohne Klarheit. Kommentar von Knut Pries



Essen (ots) – Auf den ersten Blick liest sich der Spruch der EU-Richter wie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das hässliche Instrument Kettenverträge. Auf den zweiten wird man gewahr: So weit wollte das EU-Gericht nicht gehen. Befristete Einstellungen dürfen zwar in Serie gehen, aber diese Serie darf nicht zu lang sein. Aha. Ein Urteil Marke “Kommt darauf an” – es gab in Luxemburg schon klarere Entscheidungen. Dabei wäre angesichts des vorliegenden Falles etwas mehr Entschiedenheit drin gewesen. Elf Jahre lang hat die Klägerin im Amtsgericht Köln gearbeitet und einen andauernden Mangel an regulären Arbeitskräften ausgeglichen – Lückenbüßerei als System. Das widerspricht wenn nicht dem Buchstaben, so doch mindestens dem Geist der europäischen Rechtsvorschrift. Diese Richtlinie von 1999 basiert auf einer Vereinbarung, die die Dachverbände der Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt hatten. Die Idee war dabei nicht, grünes Licht für Beschäftigungspraktiken wie beim Kölner Amtsgericht zu geben. Das Bundesarbeitsgericht ist aufgerufen, in seiner Einzelfall-Entscheidung für die Klarheit zu sorgen, die in Luxemburg auf der Strecke geblieben ist.

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