WAZ: Urteil gegen Nadja Benaissa – Schwere Straftat – Kommentar von Annika Fischer



Essen (ots) – Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis, aber sie ist keinesfalls freigesprochen. In sehr deutlichen Worten hat Richter Dennis Wacker gesagt, dass er über eine schwere Straftat zu urteilen hatte und nicht etwa Fahrlässigkeit: Benaissa wusste, dass sie das Aids-Virus in sich trägt, sie wusste, wie leicht die Krankheit übertragbar ist, sie hatte einen tödlichen Wissensvorsprung. Dass sie schwieg und einen Mann ansteckte, war gefährliche Körperverletzung. Und weil Aids noch nicht heilbar ist, wird es irgendwann wohl Körperverletzung mit Todesfolge sein. Wacker wollte kein Exempel statuieren, “es ging allein um das menschliche Versagen einer Einzelperson”. Aber natürlich hätte die Öffentlichkeit nicht so genau hingesehen, wäre die Einzelperson nicht eine bekannte Sängerin gewesen. Und es war gut, dass sie hinsah: Aids sei kein Thema von gestern, hat nicht nur der Richter aus dem Prozess gelernt, es gebe ein “erschreckendes Wieder-Erstarken von Unkenntnis und Vorurteilen”. Damit hat er leider Recht – und übrigens auch damit, dass er nicht einstimmte in das Geschrei derer, die mit dem Finger auf das Opfer zeigten: Es trägt sicherlich Verantwortung. Aber nach dem Gesetz keine Schuld.

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One Comment on "WAZ: Urteil gegen Nadja Benaissa – Schwere Straftat – Kommentar von Annika Fischer"

  1. ohneverständniss
    26/08/2010 at 18:05 Permalink

    Ich weiss echt nicht wie man/mann/ oder auch frau auch nur das geringste Mitleid oder Verständniss für diese Schlampe haben kann?? Denn nichts anderes ist sie. Sie hat sichz schließlich auch angesteckt weil sie einfach nur dumm, rücksichtslos und primitiv ist.
    Ich möchte gerne wissen wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn sie den Sohn des Richters oder des Staatsanwaltes angesteckt hätte.
    Sie hat eindeutig einen “Promi-Bonus” bekommen.
    Echt wiederlich.
    Hoffentlich erkrankt sie an der Krankheit um Hautnah zu spüren was sie angerichtet hat.

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