Essen (ots) – 42 500 Euro Abfindung nach Unterschlagung von
sechs Maultaschen. Das scheint viel Geld zu sein – und für die
gekündigte Altenpflegerin das glimpfliche Ende eines langen
Prozesses. Doch diese Sicht ist falsch. Der Fall offenbart die
unwürdige Art, wie manche Arbeitgeber Mitarbeiter loswerden.
In den vorigen Monaten sorgten mehrere fristlose Kündigungen wegen
Bagatelldelikten für Schlagzeilen – unter anderem die Entlassung
einer Supermarkt-Kassiererin, die Pfandbons unterschlagen hatte. Die
Aufregung darüber ist berechtigt. Hinter solchen Kündigungen steckt
meist anderes; zum Beispiel, dass ein Arbeitgeber “billig” ungeliebte
Mitarbeiter loswerden will. Dieses Abservieren ist schäbig. Zu Recht
rügten also die Richter, dass im Maultaschen-Fall eine Abmahnung der
Pflegerin genügt hätte.
Wer nun aber einen Vergleich mit vermeintlich maßlosen Bankern
zieht, die ungestraft Millionen verzocken, liegt auch falsch. Die
Pflegerin wusste, dass sie die Maultaschen nicht mitnehmen durfte.
Dagegen gehört es zum Bankengeschäft, risikoreiche Spekulationen zu
tätigen, so sehr das manchem Bürger missfallen mag.
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