Essen (ots) – Was ein Grundsatzurteil des
Bundesverfassungsgerichts wirklich wert ist, zeigt sich normalerweise
erst, wenn die Regierung es umgesetzt hat. Das ist im Richterspruch
zum Existenzminimum in einem Punkt anders: der Härtefallregelung.
Zwar hat die Regierung bis Jahresende Zeit für ein neues Gesetz, doch
in der Praxis muss diese “verfassungswidrige Lücke sofort geschlossen
werden”. Das Problem: Ausgerechnet im eiligsten Punkt bleiben die
Richter schwammig.
Was ein Härtefall ist, muss erst noch geklärt werden, gleichwohl kann
jeder, der sich in einer Notlage wähnt, noch heute Geld “für einen
unabweisbaren Bedarf” fordern. Karlsruhe kann betonen, das sei nur in
seltenen Ausnahmen möglich. Doch werden die Anträge alles andere als
selten sein. Bügeln die Jobcenter sie einfach alle ha, dürfen sich am
Ende wieder die Sozialrichter über neue Fälle freuen.
Was Karlsruhe ganz sicher erreicht hat, ist eine bisher ungekannte
Eile der Politik bei der Umsetzung eines Verfassungsurteils. Schäuble
drückt nicht ohne Grund aufs Tempo – jeder Tag mehr, an dem
Unklarheit herrscht, kostet womöglich Geld und steigert die Wut in
den Ämtern.
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