Essen (ots) – Ja, auch die WAZ hat es getan. Als die
Staatsanwaltschaft die Verhaftung der No-Angels-Sängerin Nadja
Benaissa bekannt gab, haben wir darüber berichtet. Wir haben sachlich
geschrieben, was man der 26-Jährigen vorwirft: Sie soll ungeschützten
Geschlechtsverkehr gehabt haben, obwohl sie wusste, dass sie
HIV-positiv ist; zumindest einen Mann habe sie angesteckt, so der
öffentlich (!) erhobene Vorwurf der Staatsanwälte. Wegen
Wiederholungsgefahr sitzt sie in U-Haft. Treffen die Vorwürfe zu,
droht der Frau eine jahrelange Haftstrafe.
Inzwischen entwickelt sich der Fall zu einem Politikum. Das
Landgericht Berlin hat der Bild-Zeitung untersagt, weiter über den
Fall zu berichten. Grund: Es gebe kein öffentliches Interesse.
Nun gibt es sicherlich Leser, die sich nicht für den Fall Nadja
interessieren. Und die der Meinung sind, so etwas gehöre nicht in die
Zeitung. Außerdem gibt es viele gute Gründe, die sich gegen den
Journalismus à la Bild-Zeitung einwenden lassen.
Haben die Richter also Recht? Nein: In diesem Fall geht es
nämlich nicht um die Qualität von Boulevard-Journalismus, es geht um
wesentlich mehr. Es geht um Pressefreiheit, es geht um einen Pfeiler
unseres Gemeinwesens. Wir dürfen nicht zulassen, dass jegliche
Berichterstattung über Prominente durch Gerichte verboten wird. Was
für Nadja Benaissa gilt, gälte dann ja auch für Zumwinkels
Steuerhinterziehung und Althaus’ Skiunfall. Oder: Hätten die
Zeitungen verschweigen sollen, dass der damalige NRW-Verkehrsminister
Wittke mit Tempo 109 durch eine Ortschaft raste?
Besteht bei all diesen Vorfällen wirklich kein öffentliches
Interesse? Alles reine Privatsache also? Wohl kaum. Ein
Ministerpräsident muss sich fragen lassen, ob er sein Amt noch
ausführen kann und will, obwohl er zumindest Mitschuld am Tod eines
Menschen trägt. Ein Raser ist als Verkehrsminister denkbar
ungeeignet. Ein steuerhinterziehender Postchef wirft ein schlechtes
Licht auf die ganze Manager-Kaste. Und wenn die Vorwürfe gegen die
No-Angels-Sängerin zutreffen, hat sie als Teenie-Idol ausgedient.
Natürlich gilt im Fall Nadja Benaissa weiterhin die
Unschuldsvermutung. Sie ist nicht verurteilt. Und natürlich wird die
WAZ nicht sensationsgierig möglichen Liebhabern der Frau nachspüren.
Hier unterscheiden wir uns eben vom Boulevard-Journalismus. Nur: Wir
werden uns mit allen Mitteln dagegen wehren, wenn der Staat oder ein
Gericht in unsere freie Berichterstattung eingreift. Denn: Wo soll
enden, was mit dem No-Angels-Star anfängt?
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Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
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