WAZ: Gene, Täter und das Recht – Kommentar von Dietmar Seher



Essen (ots) – Der britische Forscher Alec Jeffreys stieß 1984 durch Zufall auf die Möglichkeiten des genetischen Fingerabdrucks. Mit der Nutzung von Körperzellen als Indiz vermittelte er Fahndern in aller Welt Waffengleichheit im Kampf gegen die Kriminalität. Sie können erstmals die Anwesenheit eines Täters am Tatort und zur Tatzeit unabhängig von labilen Zeugenaussagen belegen. Sie können selbst Jahrzehnte alte Morde klären. Können? Ja. Dürfen? Das ist eine andere, politische Frage. So gilt bei uns der eherne Grundsatz, dass der einmal Freigesprochene kein zweites Mal wegen derselben Tat vor Gericht gestellt werden darf. Auch dann nicht, wenn ihm mit der jetzt möglichen DNA-Analyse die Tat nachgewiesen werden kann. Er ist faktisch schuldig – und bleibt dennoch ungeschoren. Liegen Wissenschaftler des BKA mit der Prognose richtig, dass im genetischen Aufbau eines Blutstropfens bald auch das Aussehen seines Trägers erkannt werden kann, wird sich der Streit um Machbares und Erlaubtes zuspitzen. Eine so weit gehende Gen-Analyse verbietet das deutsche Recht. Richtig, würden wir heute sagen: Gene sind der persönliche Lebensbaustein. Jede Gen-Analyse darf nur mit der Zustimmung der Person angelegt werden. Doch gilt das auch, wenn ein gefährlicher, brutaler Serienmörder nur über diese Methode zu ermitteln und zu fassen ist? Es wird ein Grundsatzstreit sein.

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