Essen (ots) – FDP-Medienexperte Hans-Joachim Otto hat die
einstweilige Verfügung gegen die “Bild”-Zeitung wegen ihrer
Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren gegen die Sängerin
Nadja Benaissa kritisiert. “Niemand hat geschrieben, dass Frau
Benaissa schuldig sei. Die Tatsache, dass sie in U-Haft sitzt, ist
ein Vorgang, der die Öffentlichkeit interessiert”, sagte der
Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien der
Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) in Essen (Freitagausgabe).
“Wenn man sich zuerst gegen die Presse wehrt und nicht gegen die
Haftandrohung, dann ist das die falsche Reihenfolge”, sagte Otto
weiter. Er verwies auf den Europäischen Gerichtshof, der als Maßstab
ausgegeben habe, dass eine solche Berichterstattung geeignet sein
müsse, eine seriöse Debatte zu befeuern. Den Fall Benaissa wertete
Otto als “höchst geeignet”, eine “sehr wertvolle” Debatte über die
Ansteckungsgefahr bei HIV-Positiven auszulösen. “Insofern darf die
einstweilige Verfügung keinen Bestand haben”, so Otto.
Außerdem befürchtet der FDP-Medienexperte, dass die Entscheidung des
Berliner Landgerichts für die einstweilige Verfügung zu mehr Klagen
gegen unliebsame Presseberichterstattung führen könnte: “So ein Fall
kann Trittbrettfahrer ermutigen, massenweise zu Gericht zu laufen.”
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