Essen (ots) – Vielleicht sollte man den Termin für die
Kommunalwahl per Volksbefragung ermitteln, wobei der Befragungstermin
per Zufallsgenerator bestimmt werden könnte.
Wer den Vorschlag für nicht seriös hält, kann ihn an der Wahlplanung
des Landesinnenministers Wolf bemessen. Die Zusammenlegung mit der
Europawahl am 7. Juni wurde vom Verfassungsgerichtshof gestoppt. Der
neue Termin, wahrscheinlich 30. August, beschert den Kommunen
zusätzliche Kosten in erheblicher Höhe. Man beachte: Die
Landesregierung hatte die Zusammenlegung der beiden Wahlen auch mit
erheblicher Kostenersparnis begründet.
Ohnehin hat Wolf im ganzen Wahltermin-Komplex nicht die glücklichste
Rolle gespielt. Und jetzt gilt es für das Land, die selbst
verursachten Folgen zu tragen: Es hat den Städten die Kosten zu
erstatten.
Das Geld einzufordern dürfte im Übrigen auch Aufgabe der
CDU-regierten Kommunen sein, die der schwarz-gelben Landesregierung
nahe stehen. Parteidisziplin ist das Eine, doch die Verantwortung für
die (im Ruhrgebiet von extremer Finanznot geplagten) Städte wiegt
mehr.
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