Uhl: Tauglichkeit von Internetsperren wird ergebnisoffen geprüft



Berlin (ots) – Anlässlich der Diskussion um den
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission gegen die
Verbreitung von Kinderpornographie im Internet erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Hans-Peter Uhl MdB:

In der aktuellen Diskussion um den Richtlinienvorschlag der
Europäischen Kommission wird der Eindruck erweckt, die Bundesrepublik
Deutschland hätte sich grundsätzlich gegen Internetsperren als Mittel
gegen die Verbreitung von  Kinderpornographie im Internet
entschieden.

Der guten Ordnung halber sei noch einmal auf den Text des
Koalitionsvertrags hingewiesen, der klarstellt, dass wir zunächst für
ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des
Zugangserschwerungsgesetze nicht sperren werden, sondern versuchen,
auf die Löschung solcher Seiten hinzuwirken. Nach einem Jahr soll die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen evaluiert und eine ergebnisoffene
Bewertung vorgenommen werden.

In einem guten halben Jahr wird also zu klären sein, ob der
einseitige Verzicht auf Internetsperren und der ausschließliche
Verlass auf Löschungsversuche ein taugliches Mittel ist, um der
Kinderpornographie im Internet entgegenzutreten.

Es ist durchaus denkbar, dass am Ende der Evaluierung Deutschland
die Position des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission
übernimmt, der die Möglichkeit eines Nebeneinanders von Löschen und
Sperren vorsieht, so wie es andere europäische Staaten bereits
erfolgreich praktizieren.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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