München (ots) – Aus dem Bundestrojaner ist ein Bayerntrojaner geworden – und der wirft kein gutes Licht auf die hiesigen Ermittlungsbehörden. Sie verwenden ein Schadprogramm, mit dem sie mehr können als sie dürfen, und missachten damit offen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Mit anderern Worten: Der Staat handelt illegal. Er benutzt eine Software, die nicht nur verschlüsselte Telefonate abhören kann. Der Trojaner kann alle dreißig Sekunden ein exaktes Abbild des Bildschirms anfertigen – Tagebucheinträge, Fotos, Haushaltsbücher können so gespeichert werden. Es geht um intimste Bereiche der Privatsphäre. Letztlich kann diese Software alles. Es hängt davon ab, welche Funktion derjenige, der das Programm steuert, ein- oder ausschaltet. Dieses Programm, das auch noch schlecht gegen Angriffe von außen geschützt ist, beweist: Es fehlt eine funktionierende Kontrolle. Der Richtervorbehalt scheint kein angemessenes Mittel zur Sicherung der Grundrechte zu sein. Das Vertrauen, dass sich der Staat an die eigenen Regeln hält, ist erschüttert. Dieses Vertrauen muss er jetzt zurückgewinnen.
Marc Kniepkamp
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