Trier (ots) – Die Debatte um die Zulässigkeit von Trödelmärkten am Sonntag spiegelt die gesellschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte wider. Während man früher fast überall sonntags vor geschlossenen Türen stand, selbst wenn man nur rasch etwas kaufen wollte, sind die Geschäfte mittlerweile an vielen Orten geöffnet. Und doch stellt sich damals wie heute die gleiche Frage: Was dürfen wir am Tag des Herrn tun, was nicht?
Backstuben, Blumenläden und Tankstellen sind hierzulande sieben Tage lang die Woche geöffnet. Ohne Zweifel wird dann gearbeitet, obwohl an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht gearbeitet werden darf. Im Laufe der Zeit sind immer mehr Ausnahmen zugelassen worden und damit schleichend zur Regel geworden. Kein Wunder, dass auch gewerbliche Flohmarkt-Händler darauf dringen, am siebten Tag Geld verdienen zu dürfen.
Auf der anderen Seite pochen die Kirchen aus religiösen Gründen auf den Sonntagsschutz und befinden sich dabei in bester Gesellschaft mit den Gewerkschaften. Die Argumente leuchten ein: Der Sonntag ist ein besonderer Tag. Ein Tag, an dem nicht gearbeitet werden darf, um sich zu erholen und aufzutanken. Ein Tag, an dem man Muße und Zeit für die Familie haben soll. Ein Tag zum Ent- und nicht Beschleunigen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Regelung der Sonntagsflohmärkte versucht, die beiden gegensätzlichen gesellschaftlichen Strömungen zu bedienen. Man lässt einige Trödelmärkte zu und tröstet damit die Händler, die um ihre Existenz fürchten. Aber man verpasst den Märkten gleichzeitig ein strenges Korsett und unterstreicht damit den freizeitlichen Charakter, um die Kirchen nicht zu vergraulen. Die Lösung fällt mithin so aus, dass sie niemanden richtig zufriedenzustellt und keinem weh tut. So etwas nennt man pragmatische Politik.
Auch Politiker dürfen allerdings gerne einmal grundsätzliche Gedanken äußern. Da wäre zum Beispiel die spannende Frage, welche Art von Gesellschaft sie haben wollen. Man muss nur ins Nachbarland Frankreich schauen, um zu sehen, wohin die ständige Beschleunigung führt. Dort wird in vielen Supermärkten und Einkaufszentren sonntags bis 20 oder 21 Uhr gearbeitet, und der zweite Weihnachtstag ist ein normaler Arbeitstag.
Wer einer solchen Entwicklung Einhalt gebieten will, muss beizeiten Zeichen setzen. Das neue Gesetz zu den Sonntagsflohmärkten wäre eine passende Gelegenheit gewesen. Weil sie verpasst wurde, nagt der Zahn der Zeit weiter am Sonntag.
Pressekontakt:
Trierischer Volksfreund
Thomas Zeller
Telefon: 0651-7199-544
t.zeller@volksfreund.de
No Comments on "Trierischer Volksfreund: Neuregelung der Sonntagsflohmärkte in Rheinland-Pfalz, Leitartikel Trierischer Volksfreund, 30.11.2011"