Trendwende vollzogen: Zahl der verkauften Feuerstätten ist 2009 um 8,7 Prozent gestiegen



Frankfurt am Main (ots) – Novelle der Kleinfeuerungsverordnung
schafft Rechtssicherheit – Günstige Voraussetzungen auch durch kaltes
Winterwetter

Die Zahl der verkauften Feuerstätten in Deutschland ist 2009 auf
437.000 Geräte und damit um 8,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
gestiegen. Noch deutlicher um knapp elf Prozent legten Kaminöfen und
Dauerbrandöfen zu, deren Verkaufszahl im vergangenen Jahr 334.000
erreichte. Diese Absatzzahlen für den deutschen Markt nannte jetzt
der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., der die
Gerätehersteller vertritt, in Frankfurt.

Die zum Teil deutlichen Rückgänge der Verkäufe in den beiden
Jahren zuvor sind neben der Unsicherheit im Vorfeld der Neuregelung
für Kleinfeuerungsanlagen, die erst im Dezember 2009 mit der
Verabschiedung der Novelle der Verordnung durch den Deutschen
Bundestag beendet wurde, auch den extrem milden Wintern der Jahre
2007 und 2008 geschuldet. Insofern beflügelt jetzt umgekehrt auch das
anhaltend kalte Winterwetter wieder die Verkaufszahlen.

“Steigende Energiepreise und der Wunsch, klimaneutral zu heizen,
hatten uns bis 2006 ein regelrechten Boom beschert”, so Frank Kienle,
Geschäftsführer des HKI, der die Hersteller moderner Feuerstätten
vertritt. “Dies fand im Jahr darauf ein vorläufiges Ende, als die
Kontroverse um Feinstaub-Belastung und CO2-Neutralität auf dem
Höhepunkt war. Doch inzwischen hat sich eine Trendwende vollzogen.
Dazu hat auch die Unterschrift des Bundespräsidenten beigetragen, mit
der die Novelle der 1. BImSchV nun rechtswirksam ist und zum 22. März
2010 endgültig in Kraft treten wird. Aktuell verzeichnen wir bereits
in fast allen Segmenten wieder Zuwächse.”

Im vergangenen Jahr wurden 437.000 Einzelheizgeräte für feste
Brennstoffe verkauft

Während der Absatz von Heiz- und Kamineinsätzen im vergangenen
Jahr bei 65.000 Stück stagnierte, erhöhte sich die Zahl der
verkauften Kochherde um 4,8 Prozent auf 22.000 und die der
Pellet-Einzelöfen um 14,3 Prozent deutlich auf 16.000. Mit mehr als
drei Viertel aller verkauften Geräte stellten jedoch Kamin- und
Dauerbrandöfen weiterhin den Löwenanteil.

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Verordnung über kleine und
mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) wurden die Rahmenbedingungen
für den Betrieb von Festbrennstoffgeräten nach Jahren der
Unsicherheit endlich neu geregelt. Ziel der Verordnung ist es, Abgase
zu vermindern und eine effiziente Energieverwendung zu fördern. Für
häusliche Einzelraumfeuerstätten gelten zukünftig strengere
Umweltauflagen in Form von Emissionsgrenzwerten für Staub und
Kohlenmonoxid; außerdem werden Mindestwirkungsgrade vorgegeben. Damit
besteht nun die für den Verbraucher dringend notwendige
Rechtssicherheit, was sich nach Einschätzung des HKI auch im
laufenden Jahr positiv auf die Verkaufszahlen auswirken dürfte.

Weitere Informationen dazu im Internet unter www.ratgeber-ofen.de

Ansprechpartner:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Robert Hild
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69-25 62 68-0
Fax: +49 (0)69-25 62 68-100
E-Mail: hild@hki-online.de  

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