Tipp zur Direktversicherung: Vertrags- oder Übertragungswertübernahme?



Köln (ots) – Der aktuelle Ratgeber-Tipp des Deutschen bAV Service: Worauf sollten Arbeitgeber achten, wenn ein neuer Mitarbeiter seine bestehende Direktversicherung weiterführen möchte?

Eine der gängigsten Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die sog. Gehalts- oder Barlohnumwandlung. Hierbei verzichten Arbeitnehmer auf Teile ihres Brutto-Arbeitslohns und investieren diese über ihren Arbeitgeber in eine Renten- oder Lebensversicherung. Die Vorteile derartiger arbeitnehmerfinanzierter Firmen- oder Betriebsrenten sind vielfältig. Unter anderem “spart” der Arbeitnehmer neben der Einkommensteuer für diesen Gehaltsteil in aller Regel auch die Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Nachteil: seine Anwartschaften in diesen Bereichen sinken entsprechend.

Gerade bei Neueinstellungen steht der Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung jedoch regelmäßig vor der Frage, ob oder wie ein bereits bestehender Direktversicherungsvertrag weitergeführt werden sollte: per Vertragsübernahme oder durch die Übertragung des Vertragswertes auf einen neuen Altersvorsorgevertrag.

Die Entscheidung des Arbeitgebers sollte hier sehr wohl überlegt sein. Denn häufig bringen neue Mitarbeiter entweder Verträge nach alten steuerlichen Rahmenbedingungen mit oder deren Verträge haben deutlich höhere garantierte Verzinsungen als optionale Neuverträge. Arbeitgeber und deren Personalverantwortliche tun somit – auch vor dem Hintergrund der einschlägigen “arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht” – gut daran, sich eingehend über die rechtssicheren Rahmenbedingungen einer solchen Entscheidung beraten zu lassen.

Die Personalverantwortlichen sind daher nachhaltig angehalten, wenn sie sich bei der Einrichtung, Erstellung und Überprüfung von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung professionellen Rat einholen, um die entsprechenden Haftungsgefahren einer Falschberatung abwälzen können. Die Beratung zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung gehört dementsprechend ausschließlich in die Hände eines professionellen Expertennetzwerkes von Rechtsanwälten, Steuerberatern und gerichtlich zugelassenen Rentenberatern. Der Deutsche bAV Service ( www.deutscher-bav-service ) koordiniert vor diesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere Beratung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Berater und garantiert den genannten Gruppen einhergehend hohe Kompetenz, Professionalität und standardisierte Abläufe.

Pressekontakt:

Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
Siegburger Straße 126 – 50679 Köln
Telefon 0221 716 176 – 0 – Telefax 0221 716 176 – 50
info@dbav-service.dewww.deutscher-bav-service.de
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler, Pressereferentin »Deutscher bAV
Service«

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