Teure Überraschung für Betriebe: Die Künstlersozialabgabe



(pressebox) Siegen, 11.05.2009, Seitdem die Rentenversicherung Bund Anfang 2007 den Auftrag erhalten hat, auch die Abführung von Künstlersozialabgaben zu prüfen, sind viele Betriebe mit Nachzahlungen konfrontiert worden. Denn erstmals wird in den Betrieben jetzt flächendeckend ein Gesetz vollzogen, das bereits seit 1983 in Kraft ist: Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). "Jedes Unternehmen, das mit Werbeanzeigen, über Broschüren oder über das Internet wirbt, muss prüfen, ob es nicht Zahlungen an die Künstlersozialkasse leisten muss", erklärt dazu Rudolf König gen. Kersting, Justiziar der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK). Deshalb bietet die IHK Siegen gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund jetzt noch einmal einen Workshop zu diesem Thema an. Der Workshop findet am Mittwoch, 20. Mai 2009, in der Zeit von 9.30 Uhr bis ca. 12.30 Uhr in der IHK Siegen statt. Eingeladen sind alle Mitgliedsunternehmen der IHK, die nicht nur gelegentlich Aufträge an Werbeagenturen, Künstler und Publizisten vergeben. Der Workshop ist auch für Steuerberater interessant.

Referent ist Frank Ischebeck von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der als Betriebsprüfer die Tücken des Alltags kennt und das schwierige Thema praxisnah vermittelt. Kosten werden nicht erhoben. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um Anmeldung bei der IHK Siegen, Frau Monja Heide (Tel. +49 (271) 3302-321, E-Mail monja.heide@siegen.ihk.de), gebeten.

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