Technologie-Diebstahl unter deutschen Anlagenbauern / Landgericht untersagt Anlagenbauer "ZPF Foundry 4" den Vertrieb von nachgemachten Dosieröfen



Frankfurt / Wiehl (ots) – Der Anlagenbauer “ZPF Foundry 4″ (Hochheim am Main) darf seine Dosieröfen der “ThermDos”-Reihe, die auf gestohlenen Konstruktionszeichnungen basieren, nicht mehr im geschäftlichen Verkehr nutzen. Diese einstweilige Verfügung (Az.: 2-06 O 568/11) hat das Landgericht Frankfurt am Main am 28. November erlassen. Nach Auffassung des Gerichtes sind die Dosieröfen der ThermDos-Reihe auf Grundlage von Konstruktionszeichnungen hergestellt worden, die dem Wettbewerber “StrikoWestofen” entwendet wurden. Das wurde im Rahmen von Hausdurchsuchungen zweifelsfrei festgestellt.

“ZPF Foundry 4″ ist ein hessisches Tochterunternehmen der “ZPF Gruppe” (Siegelsbach/ Baden-Württemberg), das sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Dosieröfen für Gießereien spezialisiert hat. Seine “Kernkompetenz” sieht das noch junge Hochheimer Unternehmen in der “ThermDos”-Produktreihe, die auch hohe Anforderungen in der Gießereipraxis erfüllen soll. Mit dieser Kern-Produktreihe ist es jetzt jedoch erstmal vorbei: Dem Unternehmen wurde am 30. November eine einstweilige Verfügung zugestellt, die sowohl die Herstellung als auch den Vertrieb von Dosieröfen des Types ThermDos ab sofort untersagt. Nach Ansicht des Landgerichtes Frankfurt am Main basiert die Produktion dieser Öfen auf Konstruktionszeichnungen, die dem renommierten Wettbewerber “StrikoWestofen” (Wiehl, NRW) entwendet wurden.

Hausdurchsuchung bei Firmengründer

Bei einer Durchsuchung der Privat- und Geschäftsräume eines Firmengründers von ZPF Foundry 4 wurde das belastende Datenmaterial gefunden und beschlagnahmt. Auf den sichergestellten Zeichnungen befanden sich teilweise noch das Firmenlogo und Erstellungsvermerke des Originalherstellers StrikoWestofen. Der Firmengründer von ZPF Foundry 4 sowie weitere leitende Mitarbeiter waren zuvor jahrelang bei StrikoWestofen als Angestellte beschäftigt. “Mit dem Beschluss des Landgerichtes Frankfurt ist jetzt sichergestellt, dass wir als Innovations-Führer weiterhin in die Entwicklung von Dosiertechnologien investieren können, ohne dabei unlauterem Wettbewerb von Nachahmern ausgesetzt zu sein”, erklärt StrikoWestofen-Geschäftsführer Rudolf Riedel.

Laut einstweiliger Verfügung darf das Unternehmen ZPF Foundry 4 künftig weder die sichergestellten Konstruktionszeichnungen noch die daraus entwickelten Dosieröfen im geschäftlichen Verkehr nutzen. Bei jeder Zuwiderhandlung droht ZPF Foundry 4 ein Ordnungsgeld von maximal 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Pressekontakt:

StrikoWestofen Group, Katharina Seidler, Tel.: 0 22 61 – 709 10, Fax:
Fax: 0 22 61 – 709 11 07, Mail: kse@strikowestofen.com

dako pr corporate communications, Darko Kosic, Tel.: 02 14 – 20 69
10, Fax: 02 14 – 20 69 150, Mail: d.kosic@dako-pr.de

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