Südwest Presse: Kommentar: Waffenrecht



Ulm (ots) – KOMMENTAR · WAFFENRECHT

Verbote allein helfen nicht Kaum gibt das Entsetzen ausreichend Raum für Trauer und Mitgefühl, schon liefert die politische Klasse ein tristes Schauspiel öffentlicher Profilierungsversuche. Da fordert gestern Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) eine Verschärfung des Waffenrechtes, prompt zeiht ihn der Landes-Vize der FDP Hartfrid Wolff der Trittbrettfahrerei. Ein Schelm, wer hier wie da an Populismus denkt. Zwar kann man Grün-Rot im Land gewiss nicht vorwerfen, das Thema Waffenrecht wie Kai aus der Kiste holen zu wollen. Lange vor Oslo hatten beide Parteien eine Bundesratsinitiative im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Reflexhafte der Gall’schen Initiative wirkt freilich schon ein wenig so, als wolle hier jemand auf der Schock-Welle ins politische Sommerloch surfen. Dafür aber taugt Oslo ebenso wenig wie weiland Winnenden. Über das Verbot von großkalibrigen Faustwaffen in Privathand kann man nachdenken. Auch der Umgang mit Shooter-Spielen in Jugendhand erreicht gewiss demnächst erneut die politische Debatte. Doch zeigt nicht gerade der Sprengstoffanschlag in Oslo, dass solche Taten nicht allein durch das Verbot von Tatmitteln verhindert werden können? In diesem Punkt hat FDP-Vize Wolff vollkommen recht. Verbote können allenfalls Flankenschutz geben auf dem Weg zu einer Gesellschaft freiheitlichen Miteinanders, zu einer Kultur des Hinsehens wider die Verrohung und Vereinzelung.

Pressekontakt:

Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218

Trackback URL

, , , , , , , , , , , , , , ,

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Quelle Firmenname) verantwortlich. Dieser ist auch grundsätzlich Urheber, sowie auch für jegliche Bilder und weiteren Materialien in dieser Pressemitteilung.

Blogspan.net (Alexander Baumgärtner) übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

No Comments on "Südwest Presse: Kommentar: Waffenrecht"

Hi Stranger, leave a comment:

ALLOWED XHTML TAGS:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Subscribe to Comments