Ulm (ots) – Vorrang für den Schulfrieden
Die Richter am Bundesverwaltungsgericht hatten eine schwierige Entscheidung zu treffen. Was wiegt schwerer: der Schulfrieden oder die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit? Sie stimmten für den Schulfrieden und trugen damit der speziellen Situation am Diesterweg-Gymnasium in Berlin Rechnung. Die Schüler haben dort zu 90 Prozent einen Migrationshintergrund, sie kommen aus allen Weltreligionen – und allen Glaubensrichtungen des Islam. Ein Gebetsraum für nur eine der vielen Gruppen hätte das in der Regel nicht einfache Miteinander von jungen Menschen unterschiedlicher Kulturen noch um den Faktor Religion belastet – und die Vermittlung von Lernstoff erschwert. Damit stärkt der Urteilsspruch die Schule, er fördert den Ausgleich unter den Schülern und sichert Frieden auf dem Pausenhof. Eine generelle Zurückweisung der Religionsfreiheit ist das Urteil nicht. Schüler dürfen beten – selbst in Schulen, während der unterrichtsfreien Zeit. Auch das betonen die Richter. In unserem säkularen Land sind Schulen keine religionsfreien Zonen. Wer sollte sich durch eine Besinnung vielleicht sogar in einem geschützten Raum gestört fühlen? Kein Rektor darf etwas dagegen haben, kein Schüler deswegen ausgegrenzt werden. Zur Toleranz gehört es, religiöse Gefühle anderer zu respektieren, auch wenn man selbst keinen Bezug zum Glauben hat. Das Leipziger Urteil mag der Versuchung, Religion in dieser Berliner Schule zu instrumentalisieren, einen Riegel vorschieben. Als Ausrede, sich nicht mit den unterschiedlichen Glaubensrichtungen und dem friedlichen Miteinander auseinanderzusetzen, taugt es nicht.
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Südwest Presse
Lothar Tolks
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