Stuttgarter Nachrichten: (Mittwoch) zum Unterhaltsurteil des BGH:



Stuttgart (ots) – “Früher war die Rechtsprechung bei Unterhaltsstreitigkeiten mamafixiert, heute ist sie staatsfixiert. Ab einem Alter von drei Jahren gehören Kinder nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in öffentliche Betreuungseinrichtungen – und zwar so lange wie möglich. Mutti wird durch qualifiziertes Fachpersonal ersetzt und soll bitte schön Vollzeit arbeiten.”

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Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 – 7110
cvd@stn.zgs.de

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