Sturmsicherer Garten: Baumcheck im Herbst / R+V-Infocenter: Eigentümer müssen Passanten und Nachbarn vor Gefahren schützen



Wiesbaden (ots) – Die Zeit der Herbststürme ist da: Wer Bäume im Garten hat, sollte sie jetzt überprüfen – bevor sie durch Windbruch Passanten verletzen oder das Nachbargrundstück beschädigen. “Wenn der Baum erkennbar vorgeschädigt war, muss der Eigentümer damit rechnen, dass er möglicherweise für den Schaden haftet. Denn er ist verpflichtet, die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen, die von seinem Grundstück ausgehen”, sagt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Auch Mieter sind mitunter von dieser Verkehrssicherungspflicht betroffen.

Bei der Überprüfung sollte darauf geachtet werden, ob die Bäume von Pilzen befallen sind, Verletzungen aufweisen und standsicher sind. Auch abgestorbene Äste und dürres Laub können auf eine Krankheit hindeuten. “Für die Haftung kann entscheidend sein, ob der Baum lediglich durch einen Sturm umgeknickt wurde oder ob eine Vorschädigung dazu beigetragen hat”, erklärt R+V-Expertin Biorac. “Ist Letzteres der Fall, muss der Eigentümer unter Umständen für den entstandenen Schaden geradestehen.” Normalerweise springt hierfür – sofern vorhanden – die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.

War der Baum jung, gesund und fest verwurzelt, haftet der Grundstückseigentümer normalerweise nicht. Ein formloses Protokoll der Überprüfung hilft beim Nachweis. Ebenfalls sinnvoll: Nach einem Sturm schauen, ob von losen Ästen Gefahren ausgehen.

Wichtig: Ein Vermieter kann seinen Mietern die Verantwortung für die Bäume auf dem gemieteten Grundstück übertragen. “Dann sollten Mieter ihre Privathaftpflichtversicherung überprüfen. Nicht bei jeder ist dies mit abgedeckt”, so Sonja Biorac.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

– Bäume mindestens zweimal pro Jahr in belaubtem und unbelaubtem
Zustand und nach Stürmen zu überprüfen. Dabei brauchen alte
Bäume mehr Aufmerksamkeit als junge.
– Ist ein Baum umsturzgefährdet, sollte er schnell gesichert oder
– wenn möglich und zulässig – gefällt werden.
– Hohe Baumkronen sind dem Wind besonders ausgesetzt. Empfehlung:
Rechtzeitig zurechtschneiden (lassen).

http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
Telefon 06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de

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