Berlin (ots) – Zu dem heutigen Beschluss des Ausschusses für
Arbeit und Soziales zur Neuregelung des Kurzarbeitergeldes erklärt
der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:
Wir sichern den Wirtschaftsstandort Deutschland. Deutschland soll
die globale Krise nicht nur meistern, sondern gestärkt aus ihr
hervorgehen.
Kurzarbeit hat in der aktuellen Wirtschaftslage eine
Brückenfunktion und hilft allen unseren im weltweiten Wettbewerb
stehenden Unternehmen, die eigene Produktionsbereitschaft und ihre
Facharbeiterstämme zu sichern. Unsere Partnerländer beneiden uns um
diese positive Wirkung der Kurzarbeit, weil so nicht nur künftigem
Fachkräftemangel entgegen gewirkt, sondern auch gezeigt werden kann,
dass ein sofortiges Herunterfahren der Belegschaft nicht die richtige
Strategie zur Krisenbewältigung ist. Mit einer solch kurzatmigen
Kündigungspolitik lassen sich zwar kurzfristig Probleme lösen,
gleichzeitig steigen die Kosten für den Faktor Arbeit aber
unmittelbar durch wachsende Lohnzusatzkosten. Das macht Kurzarbeit
immer billiger als Arbeitslosigkeit.
Die Facharbeiterstämme müssen gehalten werden. Diese sind die
Innovationsträger von morgen. Wir entlasten daher Firmen stärker, die
Kurzarbeit fahren, statt zu kündigen. Die Höchstbezugsdauer für
Kurzarbeitergeld wurde von 18 auf 24 Monate verlängert. Neu ist, dass
Arbeitgeber, die seit Jahresbeginn Kurzarbeit in mindestens einem
Betrieb durchführen, in den verbleibenden 18 Monaten zu 100 Prozent
von den anfallenden Beiträgen zur Sozialversicherung in allen
Betrieben entlastet werden können.
Die Sozialkassen werden nicht zur Plünderung freigegeben. Diese
Kritik ist haltlos. Den durch die Vermeidung des
Beschäftigungseinbruchs entstehenden zusätzlichen Ausgaben der
Bundesagentur für Arbeit stehen Einsparungen beim Arbeitslosengeld
gegenüber. Die kurzarbeitenden Unternehmen werden auch nicht komplett
von Kosten entlastet, sondern müssen eine Eigenleistung erbringen:
Die Kosten beispielsweise für Lohnfortzahlung und für
Entgeltzahlungen an Urlaubs- und Feiertagen verbleiben im
Unternehmen.
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