New York und Malibu, Kalifornien, November 12 (ots/PRNewswire) – - Eringers Klage sei “ein primitiver Ausplünderungsversuch’ bzw. eine eklatante Erpressung”
Stanley S. Arkin, Rechtsanwalt von Fürst Albert II von Monaco (im Weiteren “Fürst Albert”), beantragte heute vor dem Bundesgericht in Kalifornien im Namen des Fürsten Alberts die Klage von Robert Eringer als unbegründet abzuweisen. Mit dieser Klage versucht Eringer das US-amerikanische Justizsystem zu missbrauchen, um dem Fürsten Albert ihm nicht zustehende Gelder abzutrotzen.
Arkin sagte: “Vereinfacht ausgedrückt ist Robert Eringer genauso unglaubwürdig wie sein Klageversuch. So schmückt er seine Klage seitenlang mit zusammenhangslosen und angeblichen, bizarren Anekdoten aus, die nichts mit der vermeintlichen Klage zu tun haben. Im Grunde kleidet Eringers eine schlichte Vertragsverletzungsforderung in eine Klageschrift voller grandioser, skurriler und weitgehend irrelevanter Behauptungen, die deutlich nach einem primitiven “Ausplünderungsversuch” bzw. einer eklatanten Erpressung riechen.”
In dem von Arkin eingereichten Antrag wird festgestellt, dass Fürst Albert als Souverän und Staatsoberhaupt von Monaco Anspruch auf Immunität gegenüber Eringers Klage hat. Das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht sieht nämlich vor, dass ausländischen Staatsoberhäuptern absolute Immunität gegenüber der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten zusteht.
Darüber hinaus wird in dem Antrag betont, dass Eringers Behauptungen klar belegen, dass sich der fragliche Vertrag auf Angelegenheiten bezieht, die in keiner Weise mit Kalifornien (wo Eringer seine Klage einreichte) oder den Vereinigten Staaten in Zusammenhang stehen. In dem Antrag wird weiterhin darauf hingewiesen, dass “ein ungeeigneteres Szenario kaum denkbar ist, als dass dieses Gericht in diesem Streitfall eine Entscheidung trifft”.
In dem Antrag wird das Gericht ebenfalls auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass Eringer in einem Schreiben an Fürst Albert im September 2009 ca. 400.000 (d.h. 600.000 USD) im Tausch gegen die Geheimhaltung des Inhalts der bisher nicht eingereichten Klage verlangte. In dem Antrag heisst es: “Mit seinem Racheversuch für das Scheitern, das ihm nicht zustehendes Geld zu erhalten, hat der Kläger seine böswillige Absicht letztlich selbst offenbart. So enthält die Klage eine Forderung in Höhe von nur 40.000 (ca. 60.000 USD), einem Bruchteil des ursprünglich vom Kläger verlangten Betrages.”
“Eringer hat einen unverblümten Erpressungsversuch in eine unbegründete Vertragsverletzungsklage umgemünzt”, sagte Arkin. “Wie öffentlich Unterlagen belegen, handelt es sich nicht um das erste Mal, dass er versucht, unschuldige Menschen zu schikanieren.”
Ansprechpartner: Robert Siegfried Kekst and Company Tel.: +1-212-521-4832
Pressekontakt:
Robert Siegfried, Kekst and Company, Tel.: +1-212-521-4832
No Comments on "Stanley S. Arkin, Rechtsanwalt Seiner Durchlaucht des Fürsten Albert II von Monaco, stellt Antrag auf Abweisung unbegründeter Klage von Robert Eringer"