Staatliches Glücksspielmonopol gestärkt / Paritätischer Wohlfahrtsverband begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs



Berlin (ots) – Als eine richtungsweisende Klarstellung und Stärkung des staatlichen Glücksspielsmonopols begrüßte der Paritätische Wohlfahrtsverband in Berlin das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielmonopol. Der Verband fordert Bundeswirtschaftsminister Brüderle auf, nun umgehend die vom Gericht angemahnten Regelungen für die Glücksspielautomaten vorzulegen.

“Der deutsche Weg, die Spielsucht über ein staatliches Glückspielmonopol einzudämmen, sei nun auch endlich europarechtlich abgesichert”, erklärt Verbandsgeschäftsführer Werner Hesse. Der Europäische Gerichtshof habe nicht nur die nationale Souveränität auf diesem Feld bestärkt, sondern das deutsche Glücksspielmonopol im Grundsatz ausdrücklich zugelassen. Die Kritik der Richter, dass Ausnahmen für Automatenaufsteller oder im Bereich der Sportwetten nicht nachvollziehbar seien, werde vom Verband ausdrücklich geteilt. “Wenn der Gerichtshof hier einen Handlungsbedarf der Bundesregierung gerade mit Blick auf die Glückspielautomaten und ausländische Wettanbieter feststellt, können wir dies nur unterstützen”, erklärt Hesse. “Das Suchtpotential von Geldspielautomaten ist unvergleichbar höher als von Lotterien. Der Bundeswirtschaftsminister ist nun in der Pflicht, diesen Bereich im Sinne des staatlichen Glücksspielmonopols zu regeln.”

Pressekontakt:

Gwendolyn Stilling,
Tel. 030/24 636 305,
pr@paritaet.org

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